Praestanda: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
* Praestanda (lat.), Prästanda | * Praestanda (lat.), Prästanda | ||
;Bedeutung: was man zu leisten verpflichtet ist, Pflichtleistungen, Erbpacht, Schatzung | ;Bedeutung: Pflichtleistungen, Leistungserfüllung von dem, was man zu leisten verpflichtet ist, Pflichtleistungen, Erbpacht, Schatzung | ||
===Beispiel=== | ===Beispiel=== | ||
Version vom 12. August 2015, 12:17 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Praestanda
Amtssprache
- Praestanda (lat.), Prästanda
- Bedeutung
- Pflichtleistungen, Leistungserfüllung von dem, was man zu leisten verpflichtet ist, Pflichtleistungen, Erbpacht, Schatzung
Beispiel
- 1747 Haus Ostendorf: "Prästanda vom Erbe an Schatzung und sonst auch Phächte"
Erweiterungen
- praestieren = leisten, abentrichten [1]
- Praestandentabelle = Lagerbuch, Leistungsrolle, Leistungstabelle
- Bedeutung
- Urbare, Lager- oder Rechenbücher waren bis in das auslaufende Spätmittelalter zurückreichende Heberegister über den Besitz von Immobilien, mit den davon zu erwartenden Einnahmen und den darauf liegenden Belastungen.
Benutzte Literatur
- ↑ Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)