Resolvieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2015, 17:23 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > resolvieren
Amtssprache
- resolvieren, resolvere (lat.)
- Bedeutung
- entscheiden, festsetzen, beschließen, einen Beschluß öffentlich machen und erklären, auch im weiteren Sinne: nach einem Beschluß auswählen.
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1721 den11ten 1ten, ..... wan die Conductores jährlichs und unverjährt ihre Pächte und prästanda richtig abfinden und obgte Puncten trew- und unzerbrechlich halten werden, so haben Ihre Gnaden hochgemelt gnädig resolvirt mehrgte Conductores bey gegenwertiger Verpachtung ihrer beyden lebenlangh zu belaßen [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Rechnungsbuch, Urkunde