Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/072: Unterschied zwischen den Versionen

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Helfer wegen des den Straßburgern von dem von ''Rytbure'' zugefügten  
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schadens, wegen des Brandschadens, der den bürgern zu
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Willstätt geschah, wegen des Frau Margarethe von Elsaß an ihrem
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der gefangennahme markgräflicher Diener durch die Straßburger in
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dem Kriege des markgrafen wider Reinbold von Staufenberg. Beide
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teile verzichten auf schadenersatz, behalten sich aber ihre rechte hinsichtlich  
teile verzichten auf schadenersatz, behalten sich aber ihre rechte hinsichtlich
verbriefter oder beglaubigter schulden vor”. Regesten der
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Markgrafen von Baden I, 736.
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ein Edelknecht, seinen gütigen Herren, den Grafen Heinrich und Götz
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von ''Fürstenberg'' und ihren Söhnen und Helfern, Dienern und
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Leuten wegen seiner Gefangenschaft Urfehde (d. h. Frieden) und verspricht,  
Leuten wegen seiner Gefangenschaft Urfehde (d. h. Frieden) und verspricht,
möglichst seine Freunde und alle die des Tags, da er gefangen
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und die bei ihm auf dem Felde waren, denselben zu gewinnen (zu
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Freunden) oder den, den er nicht hiezu bewegen könne, ihnen anzuzeigen.  
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Über sich zu Tröstern (Bürgen) gibt er Herrn Engelhardt,
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einen Ritter, genannt v. Niperp, Reinhard und Heinrich seine Brüder,
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Kloster ''Neuburg'' andrerseits Reynhart erklärt, er habe beide Teile
Kloster ''Neuburg'' andrerseits Reynhart erklärt, er habe beide Teile
„so ganz hitzig und ungeschlacht befunden”, daß er nur in Anwesenheit
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des Neuburgers Beichtvaters mit ihnen verhandelt habe. Der Vergleich  
des Neuburgers Beichtvaters mit ihnen verhandelt habe. Der Vergleich
kam dann in der Weise zustande, daß in allen wichtigen Fragen
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die Äbtissin nur in Ubereinstimmung mit der neugewählten Priorin,
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 16:28 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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Helfer wegen des den Straßburgern von dem von Rytbure zugefügten schadens, wegen des Brandschadens, der den bürgern zu Willstätt geschah, wegen des Frau Margarethe von Elsaß an ihrem Hause zu Staufenberg (Stopfenberg) geschehenen schadens und wegen der gefangennahme markgräflicher Diener durch die Straßburger in dem Kriege des markgrafen wider Reinbold von Staufenberg. Beide teile verzichten auf schadenersatz, behalten sich aber ihre rechte hinsichtlich verbriefter oder beglaubigter schulden vor”. – Regesten der Markgrafen von Baden I, 736. –

      1335, den 9. Oktober schwört Arnolt Phawe von Riepbur, ein Edelknecht, seinen gütigen Herren, den Grafen Heinrich und Götz von Fürstenberg und ihren Söhnen und Helfern, Dienern und Leuten wegen seiner Gefangenschaft Urfehde (d. h. Frieden) und verspricht, möglichst seine Freunde und alle die des Tags, da er gefangen und die bei ihm auf dem Felde waren, denselben zu gewinnen (zu Freunden) oder den, den er nicht hiezu bewegen könne, ihnen anzuzeigen. Über sich zu Tröstern (Bürgen) gibt er Herrn Engelhardt, einen Ritter, genannt v. Niperp, Reinhard und Heinrich seine Brüder, genannt v. Riepbur an. (Mitt. Pfalz 17.)

      1539, April 24. Reynhart von Rieppürr, Domdekan zu Worms, entschuldigt sich bei „Herrn Heinrich, Administrator des Stifts Worms, probst und Herr zu Ellwangen, pfalzgrafen bei Rhein und Herzog in Bayern” wegen seiner vor einem Jahr unternommenen Vermittlung zwischen der Äbtissin einerseits und dem Konvent vom Kloster Neuburg andrerseits Reynhart erklärt, er habe beide Teile „so ganz hitzig und ungeschlacht befunden”, daß er nur in Anwesenheit des Neuburgers Beichtvaters mit ihnen verhandelt habe. Der Vergleich kam dann in der Weise zustande, daß in allen wichtigen Fragen die Äbtissin nur in Ubereinstimmung mit der neugewählten Priorin, Elisabet von Ehingen und der ebenfalls neugewählten Kellerin, Helene von Riepurr, der Schwester Reynharts, Anordnung treffen dürfe. In dem Entschuldigungsschreiben weist Reynhart den Vorwurf, dem man ihm beim Kurfürsten gemacht habe, als habe er sich eingemischt, nur, um der Äbtissin zu schaden und seiner Schwester mehr Ansehen zu verschaffen, als unrichtig zurück. (Neues Archiv für Heidelberg und Pfalz 6,27.)

      1540 kam es zwischen Ettlingen und Batt von Rüppurr zu einem Vergleich wegen etlicher kleiner Güter und einem Waidgang und einer Gült; dabei wurde als 4. Punkt festgesetzt, „daß Batt von Rüppurr von seiner angemaßten Forderung abstehen und fürderhin ruhig sein solle.”

      1549 ist ein Rechtsstreit zwischen den beiden fürstlichen Häusern Baden-Baden und Baden-Pforzheim über die Frage: Ob das Schloß