Putzgers Historischer Schul-Atlas 1918/XIII: Unterschied zwischen den Versionen
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| {{NE}} | | {{NE}} Die doppelten Reichsgrenzen sollen hier und auf S. 19 das Unklare der Grenzverhältnisse andeuten. Die lützelburgische Randfarbe von Brabant und Limburg bedeutet, daß dies Land der Gemahlin des damalingen Herzogs von Luxemburg gehörten; in Oberitalien ist das Machtgebiet der Visconti dargestellt zu der Zeit (1395), als sie die Herzogswürde erlangten, dabei ist durch die Färbung von Verona angedeutet, daß dies erst 1387 erobert wurde. Der Eidgenössische und habsburgische Besitz in der Schweiz ist nach dem Stande von 1315 gezeichnet, außerdem sind die bis 1378 der Eidgenossenschaft beigetretenen Orte Farbig unterstrichen, ihr Gebiet noch abzugrenzen war unmöglich. Der weiteren GEschischte der ''Eidgenossenschaft'' dient die Nebenkarte, die die Zahlen des Beitritts gibt und auch für die Reformationszeit gilt. - Bei der Karte von ''Frankreich'' im 14. und 15. jahrhundert umfaßt das Hellgelb die Linien Nevers und Brabant des Hauses Burgund, das Orange die BEsitzungen Philipps des Guten bei seinem Übertritte zu England (1420), während eine Erwerbungen bei der Aussöhnung mit Karl VII. in Randfarbe gegeben sind (dazu gehört auch Ponthieu, doch ließ soch leider hier weger der roten Flächen- | ||
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Version vom 6. November 2015, 18:53 Uhr
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