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Bedeutung: Das vom Eigentümer (Grundherr) selbst genutzte Stück Land
Bedeutung: Das vom Eigentümer (Grundherr) selbst genutzte Stück Land
ImGegensatz dazu: [[Urbarialgrund]]


[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
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Version vom 30. Dezember 2004, 22:44 Uhr

Lateinischer Begriff

Bedeutung: Das vom Eigentümer (Grundherr) selbst genutzte Stück Land

ImGegensatz dazu: Urbarialgrund