Regulierung: Unterschied zwischen den Versionen

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===== Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse =====
===== Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse =====
Unter ''Regulierung'' verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Bodenreform in Preußen ab 1811 (Edikt zur ''Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' von 1811. Dabei versteht man unter
Unter ''Regulierung'' verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur ''Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' von 1811. Dabei versteht man unter
# gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
# gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
# bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.
# bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.

Version vom 6. Dezember 2006, 19:07 Uhr

Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse

Unter Regulierung verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse von 1811. Dabei versteht man unter

  1. gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
  2. bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.