Wehrfester: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Juli 2012, 15:16 Uhr
Wehrfester (Wervester), auch Conductor, Colonus
zweiteiliger Begriff aus dem Mittelhochdeutschen:
- "were(e) = rechtskräftig gesicherter Besitz im Erbrecht gegenüber einer Grundherrschaft
- "veste(r) = der Umfang und Bereich des Besitzes, auf den der Rechtsanspruch besteht
Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Fürstbistum Münster der Aufsitzer eines Erbhofes oder Erbkottens als erbschatzpflichtiger Erbaufsitzer oder Erbhofbauer eines Gutsherrn.