Rector ecclesiae: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1280 „Conradus rector ecclesie in Curlere"  
* 1280 „Conradus rector ecclesie in Curlere" <ref> '''Quelle ''':  [[Westfälisches Urkundenbuch]] VII. Nr. 1708 </ref>
** Die Kirchengemeinde Kurl gehörte 1293 zum Dekanat Dortmund, das Recht der Einsetzung des Pfarrers stand aber dem Kölner Archidiakon zu.
** Die Kirchengemeinde Kurl gehörte 1293 zum Dekanat Dortmund, das Recht der Einsetzung des Pfarrers stand aber dem Kölner Archidiakon zu.
====Fußnoten====
<references/>
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Version vom 15. Januar 2021, 17:45 Uhr

Amtssprache

Bedeutung
Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht, von ihm eingesetzt bzw. bestätig.

Beispiel

  • 1280 „Conradus rector ecclesie in Curlere" [1]
    • Die Kirchengemeinde Kurl gehörte 1293 zum Dekanat Dortmund, das Recht der Einsetzung des Pfarrers stand aber dem Kölner Archidiakon zu.

Fußnoten

  1. Quelle : Westfälisches Urkundenbuch VII. Nr. 1708