Drees (Hof): Unterschied zwischen den Versionen

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===Frühe Neuzeit===
===Frühe Neuzeit===
====Reformation und Glaubensspaltung====
====Reformation und Glaubensspaltung====
===== 16. Jahrhundert=====
Im Jahre 1580 war Drees dem Bischof von Osnabrück eigenbehörig.<ref name="Eigenbehörigkeit">Jünemann, Kurt (1951): "Aus der Zeit der Eigenbehörigkeit", in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte des Kirchspiels Wallenhorst und für Allgemeine Heimatkunde (Hrsg): '''Kulturgeschichtliche Aufsätze zur Elfhundertjahrfeier des Kirchspiels Wallenhorst 851-1951''', Wallenhorst, Selbstverlag.</ref>
Im Jahre 1580 war Drees dem Bischof von Osnabrück eigenbehörig.<ref name="Eigenbehörigkeit">Jünemann, Kurt (1951): "Aus der Zeit der Eigenbehörigkeit", in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte des Kirchspiels Wallenhorst und für Allgemeine Heimatkunde (Hrsg): '''Kulturgeschichtliche Aufsätze zur Elfhundertjahrfeier des Kirchspiels Wallenhorst 851-1951''', Wallenhorst, Selbstverlag.</ref>
=====Die Zeit des Dänisch-niedersächsischen Krieges 1623-1629=====
Während des Dänisch-niedersächsischen Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof [https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Wilhelm_von_Wartenberg Franz Wilhelm von Wartenberg] die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.<ref name="30jähriger Krieg">Joseph, Martin (1998): '''Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens''', Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.</ref> Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 zahlt Dreeß zu Piehe für alle 12 Wochen und darf daher als zahlungsfähig gelten.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31"> Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703''', Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 31 als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57003 Digitalisat] bei Arcinsys</ref> Für die Zeit zwischen dem 9. Dezember 1628 und Ostern 1629 (15. April) leistete Dreeß zu Piehe auch für alle 18 Wochen seine Zahlungen, und darf daher auch für diesen Zeitraum als zahlungsfähig gelten.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31"> Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703''', Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57003 Digitalisat] bei Arcinsys</ref> Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Vollerben sieben Schillinge zu zahlen und für die folgenden 55 Wochen zahlte Dreeß zu Piehe voll.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 27"> Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653''', als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v56993 Digitalisat] bei Arcinsys</ref>
=====Abfindung der Schweden 1649=====
In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das [[Fürstbistum Osnabrück]] war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden mussten. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.


Während des Dänisch-niedersächsischen Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof [https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Wilhelm_von_Wartenberg Franz Wilhelm von Wartenberg] die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.<ref name="30jähriger Krieg">Joseph, Martin (1998): '''Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens''', Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.</ref> Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 zahlt Dreeß zu Piehe für alle 12 Wochen und darf daher als zahlungsfähig gelten.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31"> Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703''', Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 31 als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57003 Digitalisat] bei Arcinsys</ref> Für die Zeit zwischen dem 9. Dezember 1628 und Ostern 1629 (15. April) leistete Dreeß zu Piehe auch für alle 18 Wochen seine Zahlungen, und darf daher auch für diesen Zeitraum als zahlungsfähig gelten.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31"> Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703''', Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57003 Digitalisat] bei Arcinsys</ref> Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Vollerben sieben Schillinge zu zahlen und für die folgenden 55 Wochen zahlte Dreeß zu Piehe voll.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 27"> Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653''', als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v56993 Digitalisat] bei Arcinsys</ref>
Die Bewohner des Hofes ''Dreyß zu Pye'' mussten folgende Zahlungen entrichten:<ref name="Schwedenabfindung>Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1649): '''Veranschlagung eines außerordentlichen Kopfschatzes zur Abfindung der Schweden''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 44, Blatt 131 als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57133 Digitalisat S. 133] bei Arcinsys</ref>
* Dreyß zu Pye:                      2 Taler, 14 Schilling
* uxor:                              1 Taler, 7 Schilling
* 1 Sohn:                                     14 Schilling
* 1 Dirne:                                     4 Schilling
* 1 Scheffer Junge:                           14 Schilling
* Im Backhauß ein Hüsselte:                     4 Schilling


====Aufklärung====
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Datei:TeilungPyerMark1832.jpg|Teilung der Pyer Mark 1832 - Karte I
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Im Jahre 1772 war Heinrich to Pye sive Drees dem Landesherrn hörig.
Im Jahre 1772 war ''Heinrich to Pye sive Drees'' dem Landesherrn hörig.


Auf der ''Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg'' aus dem Jahre 1778 ist auch die Lage des Hofes Drees mit damals anscheinend drei Gebäuden recht gut ersichtlich.<ref name="NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg'''.  [https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v4125483 Digitalisat] bei Arcinsys, NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3.</ref>
Auf der ''Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg'' aus dem Jahre 1778 ist auch die Lage des Hofes Drees mit damals anscheinend drei Gebäuden recht gut ersichtlich.<ref name="NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: '''Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg'''.  [https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v4125483 Digitalisat] bei Arcinsys, NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3.</ref>

Version vom 3. Januar 2022, 13:50 Uhr


Info

Dieser Artikel hat noch wenig Substanz und ist eventuell nur mit einer Struktur oder mit minimalen Informationen angelegt worden, um die weitere Bearbeitung zu erleichtern. Falls jemand gesicherte Informationen ergänzen kann – nur zu!

Übersicht

Anschrift:                  
Alte Anschrift (1868):      Pye 5
Heutiger Eigentümer:        
Heutige Nutzung:     
Namensformen:               
Namensursprung:            
Weitere Hofnamen:           
Erste Erwähnung:            
Früherer Hofstatus:         
Koordinaten N/O:

Entwicklungsgeschichte

Frühe Neuzeit

Reformation und Glaubensspaltung

16. Jahrhundert

Im Jahre 1580 war Drees dem Bischof von Osnabrück eigenbehörig.[1]

Die Zeit des Dänisch-niedersächsischen Krieges 1623-1629

Während des Dänisch-niedersächsischen Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.[2] Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 zahlt Dreeß zu Piehe für alle 12 Wochen und darf daher als zahlungsfähig gelten.[3] Für die Zeit zwischen dem 9. Dezember 1628 und Ostern 1629 (15. April) leistete Dreeß zu Piehe auch für alle 18 Wochen seine Zahlungen, und darf daher auch für diesen Zeitraum als zahlungsfähig gelten.[3] Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Vollerben sieben Schillinge zu zahlen und für die folgenden 55 Wochen zahlte Dreeß zu Piehe voll.[4]

Abfindung der Schweden 1649

In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das Fürstbistum Osnabrück war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden mussten. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.

Die Bewohner des Hofes Dreyß zu Pye mussten folgende Zahlungen entrichten:[5]

* Dreyß zu Pye:                       2 Taler, 14 Schilling
* uxor:                               1 Taler,  7 Schilling
* 1 Sohn:                                      14 Schilling
* 1 Dirne:                                      4 Schilling
* 1 Scheffer Junge:                            14 Schilling
* Im Backhauß ein Hüsselte:                     4 Schilling

Aufklärung

Im Jahre 1772 war Heinrich to Pye sive Drees dem Landesherrn hörig.

Auf der Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg aus dem Jahre 1778 ist auch die Lage des Hofes Drees mit damals anscheinend drei Gebäuden recht gut ersichtlich.[6]

Moderne

Im Jahre 1847 errichtete Colon Franz Heinrich Drees, gemeinsam mit seinem Nachbarn aus dem Preußen, in der Hase ein Stauwerk mit einem Schöpfrad. Hiermit konnte Drees Wasser aus dem Fluss schöpfen und über ein Rinnensystem seine Wiesen, die durchschnittlich etwa 4 Fuß über dem Wasserspiegel lagen, bewässern.[7]

Gebäude und Bewohner

Viehstand

Ahnengalerie

Quellen

  1. Jünemann, Kurt (1951): "Aus der Zeit der Eigenbehörigkeit", in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte des Kirchspiels Wallenhorst und für Allgemeine Heimatkunde (Hrsg): Kulturgeschichtliche Aufsätze zur Elfhundertjahrfeier des Kirchspiels Wallenhorst 851-1951, Wallenhorst, Selbstverlag.
  2. Joseph, Martin (1998): Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens, Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.
  3. 3,0 3,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703, Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 31 als Digitalisat bei Arcinsys Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653, als Digitalisat bei Arcinsys
  5. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1649): Veranschlagung eines außerordentlichen Kopfschatzes zur Abfindung der Schweden, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 44, Blatt 131 als Digitalisat S. 133 bei Arcinsys
  6. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg. Digitalisat bei Arcinsys, NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3.
  7. Albers, Andreas (1996): Rieselwiesen in Wallenhorst und Osnabrück-Pye, in: Heimatbund Osnabrücker Land e.v., et. al.: Osnabrücker Land 1996 Heimat-Jahrbuch, Druckerei Pfotenhauer, Ankum.