Zweitäger: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(kateg)
 
Zeile 19: Zeile 19:




[[Kategorie:Historischer Begriff]][[Kategorie:Begriff Höfeforschung]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]] [[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 5. Oktober 2023, 17:30 Uhr

Beschreibung

Die Frage was ist ein Zweitäger? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:
Dasjenige Erbe, welches jährlich 16 Handdienste leisten muß.


Quelle

  • Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
1804 von Karl Philipp Schwertener