Neubürger: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Neubürger''' waren Personen, die neu das [[Bürgerrecht]] einer [[Stadt]] erwarben. Häufig ist die Aufnahme von Neubürgern in einem '''[[Bürgerbuch]]''' festgehalten worden. Da in den meisten Städten auch Bewohner ohne Bürgerrecht lebten, ist aus der Aufnahme eines Neubürgers nicht unbedingt zu schließen, dass er gerade erst zugewandert sei.
#REDIRECT [[Bürgerbuch]]
 
Vielerorts mussten Söhne von Bürgern das Bürgerrecht nicht neu erwerben, galten also nicht als Neubürger. Sie werden auch als '''Jungbürger''' bezeichnet. In manchen Städten zahlten Jungbürger auch ein ermäßigtes [[Bürgergeld]]. Dies ist jedoch in den Städten unterschiedlich gehandhabt worden.

Version vom 7. März 2007, 18:12 Uhr

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