Auszügler: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Erläuterung ergänzt)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


Ein Bauer, der sein Gut an seine Erben übergeben oder an Dritte verkauft hatte und aufgrund seiner Auszugsrechte auf dem Altenteil des Hofes lebte, einem Geschoß des gleichen Hauses oder einem separaten Gebäude. Er wurde dort vom neuen Besitzer, meist Sohn oder
Ein Bauer, der sein Gut an seine Erben übergeben oder an Dritte verkauft hatte und aufgrund seiner Auszugsrechte auf dem Altenteil des Hofes lebte, einem Geschoß des gleichen Hauses oder einem separaten Gebäude. Er wurde dort vom neuen Besitzer, meist Sohn oder
Schwiegersohn, mit einer vertraglich vereinbarten Menge an Naturalien (dem Auszug) versorgt.
Schwiegersohn, mit einer vertraglich vereinbarten Menge an Naturalien (dem '''Auszug''') versorgt.


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 11. März 2005, 17:02 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: Bauer im Ausgedinge


Ein Bauer, der sein Gut an seine Erben übergeben oder an Dritte verkauft hatte und aufgrund seiner Auszugsrechte auf dem Altenteil des Hofes lebte, einem Geschoß des gleichen Hauses oder einem separaten Gebäude. Er wurde dort vom neuen Besitzer, meist Sohn oder Schwiegersohn, mit einer vertraglich vereinbarten Menge an Naturalien (dem Auszug) versorgt.