Firmliste: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Regionale Besonderheit)
Zeile 1: Zeile 1:
''' Firmlisten ''': Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, wurde das Sakrament der Firmung duch den Regionalbischof oder Archdiakon in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde aber ebenfalls beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.
''' Firmlisten ''': Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, wurde das Sakrament der Firmung im Fürstbistum Münster noch im 17. und 18. Jhdt. duch den Regional- oder Weihbischof in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde im Fürstbistum Münster beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.
----
----
'''Beurteilung:''' In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einharat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum  [[Catalogus communicantium]],  zum  [[Status animarum]] und zur [[Kommunikantenliste]].  
'''Beurteilung:''' In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. Im Münsterland und Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum  [[Catalogus communicantium]],  zum  [[Status animarum]] und zur [[Kommunikantenliste]].  
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Version vom 21. Juni 2005, 09:49 Uhr

Firmlisten : Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, wurde das Sakrament der Firmung im Fürstbistum Münster noch im 17. und 18. Jhdt. duch den Regional- oder Weihbischof in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde im Fürstbistum Münster beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.


Beurteilung: In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. Im Münsterland und Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium, zum Status animarum und zur Kommunikantenliste.