1813 Hamburg muss sich verproviantieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Darauf hin wird in der Nacht zum ersten Weihnachtstag eine Hausdurchsuchung durch das französische Militär wegen der Verproviantierung. Die Personen die sich nicht Verproviantiert hatten, werden in der Petri Kirche zusammengetrieben und übernacht eingesprerrt und bei Tagesanbruch aus der Stadt hinausgeführt.
Darauf hin wird in der Nacht zum ersten Weihnachtstag eine Hausdurchsuchung durch das französische Militär wegen der Verproviantierung. Die Personen die sich nicht Verproviantiert hatten, werden in der Petri Kirche zusammengetrieben und übernacht eingesprerrt und bei Tagesanbruch aus der Stadt hinausgeführt.


Am 25. Dezember erlässt der Kronprinz von Schweden eine Verordnung, nach der [[Lübeck]] und [[Bremen]] die aus [[Hamburg]] vertriebenen Frauen, Kinder und Greise aufnehmen soll.
Am 25. Dezember erlässt der Kronprinz von Schweden eine Verordnung, nach der [[Lübeck]] und [[Bremen (Bundesland)|Bremen]] die aus [[Hamburg]] vertriebenen Frauen, Kinder und Greise aufnehmen soll.


[[Bad Oldesloe]] und [[Bad Segeberg]] werden als Versammlungsorte für diejenigen bestimmt, die sich den Truppen, die mit der Befreiung [[Hamburg|Hamburgs]] beauftragt sind, anschließen wollen.
[[Bad Oldesloe]] und [[Bad Segeberg]] werden als Versammlungsorte für diejenigen bestimmt, die sich den Truppen, die mit der Befreiung [[Hamburg|Hamburgs]] beauftragt sind, anschließen wollen.

Version vom 16. August 2005, 21:21 Uhr

Von 1810 bis 1814 war Hamburg dem französischen Kaiserreich einverleibt und am 23. Dezember 1813 wurde vom vom Oberst Charlot folgende Bekanntmachung veröffentlicht:

"Wer von heute an bis spätestens den 24. des Monats nicht die Stadt geräumt hat,

da er sich nicht verproviantieren konnte, erhält fünfzig Stockschläge."

Darauf hin wird in der Nacht zum ersten Weihnachtstag eine Hausdurchsuchung durch das französische Militär wegen der Verproviantierung. Die Personen die sich nicht Verproviantiert hatten, werden in der Petri Kirche zusammengetrieben und übernacht eingesprerrt und bei Tagesanbruch aus der Stadt hinausgeführt.

Am 25. Dezember erlässt der Kronprinz von Schweden eine Verordnung, nach der Lübeck und Bremen die aus Hamburg vertriebenen Frauen, Kinder und Greise aufnehmen soll.

Bad Oldesloe und Bad Segeberg werden als Versammlungsorte für diejenigen bestimmt, die sich den Truppen, die mit der Befreiung Hamburgs beauftragt sind, anschließen wollen.


Link

Bücher

Eckart Klessmann: Geschichte der Stadt Hamburg

Hoffmann und Campe

Hamburg 1994

Seite 311 ff


Erich Verg: Das Abenteuer, das Hamburg heißt

Axel Springer Verlag

Hamburg 1977

Seite 108 ff


Chronik Hamburg

Chronik Verlag

Gütersloh / München 1997

Seite 189 ff


Kopitzsch, Franklin (Herausgeber)

Hamburger Lexikon 2001

Seite 165-166

Mit einer Abbildung des Gemäldes von Siegfried Bendixen aus dem Jahr 1817


Artikel