Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)/19: Unterschied zwischen den Versionen

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Kaspar, der älteste von ihnen, war von 1562 bis 1574 Bischof von Breslau. Schon 1566 hatte er dem Kaiser Maximilian II., dessen Erzieher er gewesen war, „zu unvermeidlichen Krieges- und anderen hochangelegenen Ausgaben“ 6000 Taler und 1572 abermals 10000 Taler geliehen. Darum schlug der Kaiser am 21. Oktober 1572 diese Summe von 18000 Talern unverzinslich auf den Pfandschilling Kinsberg und bewilligte, „daß bemeldter Bischof zu Breslau diesen Pfandschilling nebst Zubehör sein Leben lang und nach seinem tödlichen Abgange seine Brüder 10 Jahre unablöslich innehaben und genießen sollen.“ Aber nach des Bischofs Tode und nach Ausgang der 10 Jahre soll dem Kaiser und seinen Erben die Wiedereinlösung der Burg und Herrschaft Kinsberg gegen Erlegung der ganzen Pfandsumme zustehen.  
Kaspar, der älteste von ihnen, war von 1562 bis 1574 Bischof von Breslau. Schon 1566 hatte er dem Kaiser Maximilian II., dessen Erzieher er gewesen war, „zu unvermeidlichen Krieges- und anderen hochangelegenen Ausgaben“ 6000 Taler und 1572 abermals 10000 Taler geliehen. Darum schlug der Kaiser am 21. Oktober 1572 diese Summe von 18000 Talern unverzinslich auf den Pfandschilling Kinsberg und bewilligte, „daß bemeldter Bischof zu Breslau diesen Pfandschilling nebst Zubehör sein Leben lang und nach seinem tödlichen Abgange seine Brüder 10 Jahre unablöslich innehaben und genießen sollen.“ Aber nach des Bischofs Tode und nach Ausgang der 10 Jahre soll dem Kaiser und seinen Erben die Wiedereinlösung der Burg und Herrschaft Kinsberg gegen Erlegung der ganzen Pfandsumme zustehen.  



Version vom 23. März 2008, 20:20 Uhr

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Beschreibung und Geschichte der Burg Kinsberg (1910)
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Kaspar, der älteste von ihnen, war von 1562 bis 1574 Bischof von Breslau. Schon 1566 hatte er dem Kaiser Maximilian II., dessen Erzieher er gewesen war, „zu unvermeidlichen Krieges- und anderen hochangelegenen Ausgaben“ 6000 Taler und 1572 abermals 10000 Taler geliehen. Darum schlug der Kaiser am 21. Oktober 1572 diese Summe von 18000 Talern unverzinslich auf den Pfandschilling Kinsberg und bewilligte, „daß bemeldter Bischof zu Breslau diesen Pfandschilling nebst Zubehör sein Leben lang und nach seinem tödlichen Abgange seine Brüder 10 Jahre unablöslich innehaben und genießen sollen.“ Aber nach des Bischofs Tode und nach Ausgang der 10 Jahre soll dem Kaiser und seinen Erben die Wiedereinlösung der Burg und Herrschaft Kinsberg gegen Erlegung der ganzen Pfandsumme zustehen.

Es stand nunmehr auf dem Pfandschilling Kinsberg folgende Summe:

1. 1000 ung. Gulden Pfandesgeld= 2533 Taler 12 Groschen

2. 400 " " Gnadengeld= 633 " 12 "

3. 500 rhein " Baugeld = 416 " 24 -"

4. Darlehn des Bischofs Kaspar

von Logau18000 " — ---- "

5. Wert der durch Matthias von

Logau zugekauften Stücke 4906 " 24 "

______________________

Summa 26490 Taler —- Groschen[1].

Kaspar von Logau jedoch, der den reichen Bischofssitz Breslau besaß, verzichtete ganz auf die von seinem Vater hinterlassenen ansehnlichen Güter und gab dieselben am 1. April 1568 zu Neisse seinen vier Brüdern in folgender Weise in Teilung:

  1. F. Schw.-J. I, 73 e.