Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/288: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Hofhandbuch Baden 1910|287|310|289|unvollständig}}
{{Hofhandbuch Baden 1910|287|310|289|unvollständig}}
== Oberrechnungskammer. ==
Die Oberrechnungskammer ist eine dem Landesherrn unmittelbar
untergeordnete, der Staatsverwaltung gegenüber selbständige Behörde,
welche die Kontrolle des gesamten Staatshaushalts durch Prüfung und
Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern,
über Zugang und Abgang von Staatseigentum und, soweit dies
nicht durch besondere Gesetze dem landständischen Ausschuß übertragen
ist, über die Verwaltung der Staatsschulden nach Maßgabe des Gesetzes
vom 25. August 1876 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXXVIII)
und der Vollzugsverordnung vom 14. Dezember 1878(Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXXI) zu führen hat.
''Präsident:''
* Emil ''Glockner'', Wirkl. Geh. Rat, Exz. 
''Mitglieder:''
* Wilhelm ''Sachs'', Geh. Oberfinanzrat.
* Albert ''Danner'', Geh. Oberfinanzrat.
* Karl ''Salzer'', Geh. Oberregierungsrat.
''Stellvertretende Mitglieder''
''(für die Budgetperiode 1908/09):''
* Anton ''Sahm'', Geh. Oberfinanzrat.  S. u.
* Ernst ''Behr'', Geh. Rat III. Kl.  S. u.

Version vom 23. März 2010, 22:59 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
Inhalt

Baden Hofhandbuch.djvu # 310

<<<Vorherige Seite
[287]
Nächste Seite>>>
[289]
Baden Hofhandbuch.djvu # 310
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



Oberrechnungskammer.

Die Oberrechnungskammer ist eine dem Landesherrn unmittelbar untergeordnete, der Staatsverwaltung gegenüber selbständige Behörde, welche die Kontrolle des gesamten Staatshaushalts durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern, über Zugang und Abgang von Staatseigentum und, soweit dies nicht durch besondere Gesetze dem landständischen Ausschuß übertragen ist, über die Verwaltung der Staatsschulden nach Maßgabe des Gesetzes vom 25. August 1876 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXXVIII) und der Vollzugsverordnung vom 14. Dezember 1878(Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXXI) zu führen hat.

Präsident:

  • Emil Glockner, Wirkl. Geh. Rat, Exz.

Mitglieder:

  • Wilhelm Sachs, Geh. Oberfinanzrat.
  • Albert Danner, Geh. Oberfinanzrat.
  • Karl Salzer, Geh. Oberregierungsrat.

Stellvertretende Mitglieder (für die Budgetperiode 1908/09):

  • Anton Sahm, Geh. Oberfinanzrat. S. u.
  • Ernst Behr, Geh. Rat III. Kl. S. u.