Natürliches Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.  
Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.  
*'''naturlich kint'''. leibliches Kind, uneheliches Kind. "syme naturlichen sone [1455]", "syner naturlicher doichter [1523]", "irer beyder kynt, naturlich van in beiden geschafft [1524]", "synem naturlichen kint [1544]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].


[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichnung]]
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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Version vom 10. April 2011, 08:48 Uhr

Als natürliches Kind (auch Bastard) wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.

Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.

  • naturlich kint. leibliches Kind, uneheliches Kind. "syme naturlichen sone [1455]", "syner naturlicher doichter [1523]", "irer beyder kynt, naturlich van in beiden geschafft [1524]", "synem naturlichen kint [1544]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].