Haus Kervendonk: Unterschied zwischen den Versionen

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[um 1700] Heiratsvertrag zwischen [[Haus Diersfordt|Johann Hermann von Wylich zu Diersfordt]] und der Margreten Freiin von Wylich zu Kervendonk, verwitwete Frau von Morrien zum Falkenhof (Konzept)
[um 1700] Heiratsvertrag zwischen [[Haus Diersfordt|Johann Hermann von Wylich zu Diersfordt]] und der Margreten Freiin von Wylich zu Kervendonk, verwitwete Frau von Morrien zum Falkenhof (Konzept)
* Quelle: Staatasarchiv Münster, Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.) - Akten
* Quelle: Staatasarchiv Münster, Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.) - Akten
578. 1677 Juni 17,
Sophia Frfr. v. Wylich zu Kervendonk geb. v. Palandt, die ihrem Vetter Adolph Carl v. Wylich ihren vierten Anteil am Haus Zelm (Selem) übertragen hat, behält sich vor, statt der Summe von 1000 Rtlr. jährlich 40 Rtlr. bis zu ihrem Lebensende empfangen zu wollen und dafür keinerlei Ansprüche und Verplichtungen, so seitens des Rentmeisters Bertolt v. Warden, wegen Zelm mehr zu haben. Ausf., Pap., mit 2 Uss. (darunter noch Stephan Frhr. v. Wylich zu Kervenheim); Rv.: No. 172. Inventar der Urkunden des Archivs von Schloss Diersfordt bei Wesel, Zweiter Band 1600-1800, nr. 198, Dieter Kastner.
17.06.1677 Zelm: Sophia v. Palandt, Frfr. v. Wylich zu Kervenheim, mit ihrem Mann Stephan Frhr. v. Wylich zu Kervenheim zusammen, verzichtet gegenüber Johan Herman Frhr. v. Wylich, Herr zu Diersfordt, Erbhobmeister, namens von dessen Sohn Adolff Carl auf ihren vierten Anteil am Hause Zelm (Selem), wobei sie Bezug nimmt auf den Vertrag von 1666 Okt. 18, der bestimmt, dass die v. Palandtschen Erben des Hauses Zelm ihren Anteil immer nur einem der Miterben überlassen dürfen, damit es nicht an eine fremde Familie gelangt. Sie ist frei von allen Schulden und Verpflichtungen, so auch wegen der 2.600 Rtlr. auf Jan Bernts Hof und der Ansprüche des Zelmer Rentmeisters Bartelt v. Warden. Sie erhält dafür als Rekognition jährlich 40 Rtlr. auf Lebenszeit vom Herrn v. Diersfordt. Jedoch soll sie unverkürzt das ihr am 16. Juni Zugesprochene vom Zelmer Rentmeister Henrich Soon überliefert bekommen. Derjenige, der den Vertrag nicht einhält, wird 500 Rltr. an die reformierte Kirche zu Diersfordt zahlen: Zeuge: Jacob Muntz.
* Quelle: Inventar der Urkunden des Archivs von Schloss Diersfordt bei Wesel, Zweiter Band 1600-1800.


==Quelle==
==Quelle==

Version vom 24. April 2008, 00:00 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Düsseldorf > Kreis Kleve > Kevelaer > Kervenheim (Kevelaer) > Haus Kervendonk

Lage

Landesherr

Einleitung

Haus Kervendonk war ein klevischer Rittersitz, welcher als Lehen des Herzogtums Kleve in unterschiedliche Hände gekommen war. Der umliegende Ort Kervenheim wurde 1270 erstmals urkundlich als "Keruenhem" erwähnt.

Familie von Wylich zu Kervendonk

Name

Erbwechsel

  • Stephan von Wylich, Ritter, Amtmann zu Lobit, Herr zu Kervendonk oo Margaretha von Wittenhorst von der Horst, Kinder:
    • Johann von Wylich zu Kervenheim

Erbwechsel

  • Johann von Wylich (1644+) zu Kervenheim oo Josina von Assewyn zu Ruwiel, Kinder:
    • Stephan von Wylich zu Kervenheim

1644 Heiratsvertrag zwischen Wilhelm von Morrien zum Falkenhof (E: Johann von Morrien (+) oo Annen geb. von Büren zu Grieth, Clorath und Kalbeck) und der Margarete von Wylich (E: Johann von Wylich (+), Herrn zu Kervendonk oo Josynen von Aßwye)

  • Quelle: Staatasarchiv Münster, Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.) - Akten

Erbwechsel

  • Stephan Frhr. von Wylich zu Kervenheim oo Hedwig von Schlangen zu Schlangen, Kinder:
    • Johann Albert Frhr. von Wylich zu Kervenheim (aufgeschworen 1677)
    • Margreten Freiin von Wylich zu Kervendonk (1.oo N. von Morrien zum Falkenhof)

[um 1700] Heiratsvertrag zwischen Johann Hermann von Wylich zu Diersfordt und der Margreten Freiin von Wylich zu Kervendonk, verwitwete Frau von Morrien zum Falkenhof (Konzept)

  • Quelle: Staatasarchiv Münster, Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.) - Akten

578. 1677 Juni 17,

Sophia Frfr. v. Wylich zu Kervendonk geb. v. Palandt, die ihrem Vetter Adolph Carl v. Wylich ihren vierten Anteil am Haus Zelm (Selem) übertragen hat, behält sich vor, statt der Summe von 1000 Rtlr. jährlich 40 Rtlr. bis zu ihrem Lebensende empfangen zu wollen und dafür keinerlei Ansprüche und Verplichtungen, so seitens des Rentmeisters Bertolt v. Warden, wegen Zelm mehr zu haben. Ausf., Pap., mit 2 Uss. (darunter noch Stephan Frhr. v. Wylich zu Kervenheim); Rv.: No. 172. Inventar der Urkunden des Archivs von Schloss Diersfordt bei Wesel, Zweiter Band 1600-1800, nr. 198, Dieter Kastner.

17.06.1677 Zelm: Sophia v. Palandt, Frfr. v. Wylich zu Kervenheim, mit ihrem Mann Stephan Frhr. v. Wylich zu Kervenheim zusammen, verzichtet gegenüber Johan Herman Frhr. v. Wylich, Herr zu Diersfordt, Erbhobmeister, namens von dessen Sohn Adolff Carl auf ihren vierten Anteil am Hause Zelm (Selem), wobei sie Bezug nimmt auf den Vertrag von 1666 Okt. 18, der bestimmt, dass die v. Palandtschen Erben des Hauses Zelm ihren Anteil immer nur einem der Miterben überlassen dürfen, damit es nicht an eine fremde Familie gelangt. Sie ist frei von allen Schulden und Verpflichtungen, so auch wegen der 2.600 Rtlr. auf Jan Bernts Hof und der Ansprüche des Zelmer Rentmeisters Bartelt v. Warden. Sie erhält dafür als Rekognition jährlich 40 Rtlr. auf Lebenszeit vom Herrn v. Diersfordt. Jedoch soll sie unverkürzt das ihr am 16. Juni Zugesprochene vom Zelmer Rentmeister Henrich Soon überliefert bekommen. Derjenige, der den Vertrag nicht einhält, wird 500 Rltr. an die reformierte Kirche zu Diersfordt zahlen: Zeuge: Jacob Muntz.

  • Quelle: Inventar der Urkunden des Archivs von Schloss Diersfordt bei Wesel, Zweiter Band 1600-1800.

Quelle

  • Robens, Arnold: Der ritterbürtige landständische Adel des Großherzogthums Niederrhein : dargestellt in Wapen und Abstammungen, Aachen (Weiß) 1818

Archiv

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