Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/036: Unterschied zwischen den Versionen
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ab, und erhält dort die erwartete Ratification nicht. Denn unter dem 31. August erbietet sich Frh. von Harff die zwei Sechstel des Frh. von Spies noch mit obendrein in den Tausch zu geben, und diesen anderweitig zu entschädigen; zugleich erlaubt er sich aber auch Ihre Churfürstliche Durchlaucht um die Ablage der auf verschiedenen Aemtern haftenden von Harffischen Kapitalien nebst deren rückständigen Zinsen zu bitten. Und über diesem kitzlichen Punkte scheint sich das ganze Permutationsgeschäft zerschlagen zu haben.
Aus der Geschichte von St. Laurenzberg ist mir nur noch bekannt, dass Philipp Franz Frh. von Harff im J. 1768 einen sechsten Theil dieses Ritterschaftlichen Hauses dem Clemens August Frh. von Hersell zu Bodenheim cedirte, jedoch nicht erblich; denn letzterer bekennt durch einen Revers, diesen Uebertrag nicht anders als zu seiner Aufschwörung auf dem Jülich- und Bergischen Landtag gebrauchen, im Uebrigen aber dem Herrn Cedenten alle an dem Rittersitz habende Rechte vollkommen belassen zu wollen. — Und endlich finde ich, dass der letzte Lehenträger der Herrschaft Dreyborn, Franz Ludwig Frh. von Harff, sich noch Herr zu Laurenzberg schreibt.