Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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K (kein Bürgerkotten)
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==Herrenkötter==
==Herrenkötter==
* Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Herrenkottens
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer des Kottens eines (freiadeligen) Herren (kein Bürgerkotten).


==Herrenkotten==
==Herrenkotten==
Herrenkotten sind [[Kotten]] im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] (auch [[Domkapitel]]) oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]].
Herrenkotten sind [[Kotten]] im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]].


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 26. Juni 2008, 07:44 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer des Kottens eines (freiadeligen) Herren (kein Bürgerkotten).

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.