Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen
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* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer | * Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach dem Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz. | ||
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Version vom 11. März 2023, 17:57 Uhr
Herrenkötter
- Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach dem Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.
Herrenkotten
Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.