Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Weihbischof ist die im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für das in der katholischen Kirche häufig anzutreffende Amt des Auxiliarbischofs (lat.: auxiliari = helfen, auxilium = Hilfe, Hilfsbischof). | |||
Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar. | |||
Version vom 20. Juli 2008, 15:24 Uhr
Weihbischof
Weihbischof ist die im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für das in der katholischen Kirche häufig anzutreffende Amt des Auxiliarbischofs (lat.: auxiliari = helfen, auxilium = Hilfe, Hilfsbischof).
Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.