Kantonalversammlung (Napoleon): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Neu) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Hierarchie:''' | |||
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Historisches Territorium]] > [[Kaiserreich Frankreich]] | |||
==Beschreibung== | ==Beschreibung== | ||
Die Kantonal – Versammlungen in den Kantonen/Kantons des Kaiserreich [[Frankreich|Kaiserreichs Frankreichs]]/[[Lippedepartement]], bestehen aus allen Bürgern, die 21 Iahre alt sind , deren Civil- oder politische Rechte weder durch Gesetz noch Constitution suspendirt sind, und welche folglich in die '''Bürger- Register''' eingetragen sind , sie wählen die Friedensrichter, deren Suppleants, die Municipalräthe in den Mairien über 5.000 Seelen, so wie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements- Wahlcollegien. | Die Kantonal – Versammlungen in den Kantonen/Kantons des Kaiserreich [[Frankreich|Kaiserreichs Frankreichs]]/[[Lippedepartement]], bestehen aus allen Bürgern, die 21 Iahre alt sind , deren Civil- oder politische Rechte weder durch Gesetz noch Constitution suspendirt sind, und welche folglich in die '''Bürger- Register''' eingetragen sind , sie wählen die Friedensrichter, deren Suppleants, die Municipalräthe in den Mairien über 5.000 Seelen, so wie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements- Wahlcollegien. | ||
Aktuelle Version vom 25. August 2008, 17:59 Uhr
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich
Beschreibung
Die Kantonal – Versammlungen in den Kantonen/Kantons des Kaiserreich Kaiserreichs Frankreichs/Lippedepartement, bestehen aus allen Bürgern, die 21 Iahre alt sind , deren Civil- oder politische Rechte weder durch Gesetz noch Constitution suspendirt sind, und welche folglich in die Bürger- Register eingetragen sind , sie wählen die Friedensrichter, deren Suppleants, die Municipalräthe in den Mairien über 5.000 Seelen, so wie die Mitglieder zu den Arrondissements- und Departements- Wahlcollegien.