Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/116: Unterschied zwischen den Versionen
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erboten. Der gestrenge Kanzler erwiederte ihnen aber: „den Huldigungseid hätte die Kaiserliche Commission selbst aufgesetzt und sich dabei nach der Abschrift gerichtet, welche sie hievon in der Kanzlei gefunden; Ritter und Landschaft würden Ihro Fürstlichen Gnaden nicht vorschreiben, wie sie ihre Unterthanen in Pflicht nehmen sollten.“ Es fand sich auch bei der Untersuchung beider Eidesformeln nur ein geringer Unterschied. Beide Herren, {{Sperrschrift|Eltz,}} ein pfälzer Parvenu, und {{Sperrschrift|Wengersky,}} ein Schlesier, waren Protestanten, beider Familien blühen am Rhein und in Schlesien noch, sie haben sich aber convertirt, sie sind heut zu Tage katholisch. {{Sperrschrift|Eltz}} ward bei der Execution {{Sperrschrift|Wallenstein's}} zu Eger gefangen nach Wien abgeführt, convertirte sich hier, ging in die Dienste des Kurfürsten von {{Sperrschrift|Mainz}} und starb als Geheimer Rath; einer seiner Familie saß in den Jahren 1732 - 1742 auf dem Stuhl zu Mainz und durch ihn ward die Familie 1733 gegraft. Die Familie {{Sperrschrift|Wengersky}} oder {{Sperrschrift|Wingiersky,}} wie sie unter {{Sperrschrift|Wallenstein}} sich nannte, erlangte den Freiherrnstand 1656 und nach der Conversion 1714 den Grafenstand: sie war in Schlesien früher sehr reich begütert, ist aber jetzt, wie so viele schlesische Familien, heruntergekommen; einer derselben, der erster Kammerherr unter {{Sperrschrift|Friedrich Wilhelm II von Preußen}} war, hat die handschriftlichen Memoiren hinterlassen, die die Jahre 1786 - 1807, wo er starb, umfassen und die ich in der preußischen Hofgeschichte wiederholt benutzt habe. Der Statthalter {{Sperrschrift|Wallenstein's.}} der Obristlieutenant {{Sperrschrift|Albrecht Wengersky,}} war noch ein eifriger Protestant: als die mecklenburgische Ritterschaft unter dem | erboten. Der gestrenge Kanzler erwiederte ihnen aber: „den Huldigungseid hätte die Kaiserliche Commission selbst aufgesetzt und sich dabei nach der Abschrift gerichtet, welche sie hievon in der Kanzlei gefunden; Ritter und Landschaft würden Ihro Fürstlichen Gnaden nicht vorschreiben, wie sie ihre Unterthanen in Pflicht nehmen sollten.“ Es fand sich auch bei der Untersuchung beider Eidesformeln nur ein geringer Unterschied. Beide Herren, {{Sperrschrift|Eltz,}} ein pfälzer Parvenu, und {{Sperrschrift|Wengersky,}} ein Schlesier, waren Protestanten, beider Familien blühen am Rhein und in Schlesien noch, sie haben sich aber convertirt, sie sind heut zu Tage katholisch. {{Sperrschrift|Eltz}} ward bei der Execution {{Sperrschrift|Wallenstein's}} zu Eger gefangen nach Wien abgeführt, convertirte sich hier, ging in die Dienste des Kurfürsten von {{Sperrschrift|Mainz}} und starb als Geheimer Rath; einer seiner Familie saß in den Jahren 1732 - 1742 auf dem Stuhl zu Mainz und durch ihn ward die Familie 1733 gegraft. Die Familie {{Sperrschrift|Wengersky}} oder {{Sperrschrift|Wingiersky,}} wie sie unter {{Sperrschrift|Wallenstein}} sich nannte, erlangte den Freiherrnstand 1656 und nach der Conversion 1714 den Grafenstand: sie war in Schlesien früher sehr reich begütert, ist aber jetzt, wie so viele schlesische Familien, heruntergekommen; einer derselben, der erster Kammerherr unter {{Sperrschrift|Friedrich Wilhelm II von Preußen}} war, hat die handschriftlichen Memoiren hinterlassen, die die Jahre 1786 - 1807, wo er starb, umfassen und die ich in der preußischen Hofgeschichte wiederholt benutzt habe. Der Statthalter {{Sperrschrift|Wallenstein's.}} der Obristlieutenant {{Sperrschrift|Albrecht Wengersky,}} war noch ein eifriger Protestant: als die mecklenburgische Ritterschaft unter dem vielen | ||
Version vom 11. August 2008, 08:04 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1
erboten. Der gestrenge Kanzler erwiederte ihnen aber: „den Huldigungseid hätte die Kaiserliche Commission selbst aufgesetzt und sich dabei nach der Abschrift gerichtet, welche sie hievon in der Kanzlei gefunden; Ritter und Landschaft würden Ihro Fürstlichen Gnaden nicht vorschreiben, wie sie ihre Unterthanen in Pflicht nehmen sollten.“ Es fand sich auch bei der Untersuchung beider Eidesformeln nur ein geringer Unterschied. Beide Herren, Eltz, ein pfälzer Parvenu, und Wengersky, ein Schlesier, waren Protestanten, beider Familien blühen am Rhein und in Schlesien noch, sie haben sich aber convertirt, sie sind heut zu Tage katholisch. Eltz ward bei der Execution Wallenstein's zu Eger gefangen nach Wien abgeführt, convertirte sich hier, ging in die Dienste des Kurfürsten von Mainz und starb als Geheimer Rath; einer seiner Familie saß in den Jahren 1732 - 1742 auf dem Stuhl zu Mainz und durch ihn ward die Familie 1733 gegraft. Die Familie Wengersky oder Wingiersky, wie sie unter Wallenstein sich nannte, erlangte den Freiherrnstand 1656 und nach der Conversion 1714 den Grafenstand: sie war in Schlesien früher sehr reich begütert, ist aber jetzt, wie so viele schlesische Familien, heruntergekommen; einer derselben, der erster Kammerherr unter Friedrich Wilhelm II von Preußen war, hat die handschriftlichen Memoiren hinterlassen, die die Jahre 1786 - 1807, wo er starb, umfassen und die ich in der preußischen Hofgeschichte wiederholt benutzt habe. Der Statthalter Wallenstein's. der Obristlieutenant Albrecht Wengersky, war noch ein eifriger Protestant: als die mecklenburgische Ritterschaft unter dem vielen