Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/260: Unterschied zwischen den Versionen

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denen aber die reformatorischen Bewegungen ihren hauptsächlichsten Herd hatten, wegen ihrer verhältnißmäßig geringen Anzahl und minderen Bedeutsamkeit von so großem Gewicht nicht waren. Die Städte durften aber doch keinesweges unberücksichtigt bleiben, und es war am leichtesten, ihnen zu genügen und sie in das landesherrliche Interesse zu ziehen, wenn man den reformatorischen Bewegungen keine Hindernisse in den Weg legte und die Stadtgemeinden des Druckes der Hierarchie enthob<ref>Wir erinnern beispielsweise an die Stadt Kiel in ihrem Verhältnisse zum Chorherrenstifte in Bordesholm.</ref>, daneben ihnen einige sonstige Vortheile gewährte. Letzteres konnte geschehen und geschah dadurch, daß die Landesherren ihnen das Eigenthum und die Verwaltung der Bettelklöster in der Stadt, so wie der geistlichen, ohnehin zum Theil schon als städtische Institute behandelten kleineren kirchlichen Stiftungen, der Heiligengeisthäuser, Sanct-Jürgenshöfe, Hospitäler überließ, daneben die zahlreichen Vicariate der Stadtkirchen. Erstere Anstalten ergaben einen Fonds für das Bedürfniß der städtischen Armenversorgung; letztere stellten eine hinreichende Dotirung, ohne weitere Belastung der städtischen Commüne, für das neue Kirchenwesen in Aussicht. Zugleich wurde in den Städten, wie in den Marschlandschaften manche Einnahme gewonnen für das Schulwesen, dem bei steigender Bildung besonders in den Städten die öffentliche Aufmerksamkeit sich immer mehr zuwenden mußte. Den Inhabern der geistlichen Stellen suchte man dadurch zu genügen, daß sie zeitlebens im Besitze ihrer  Präbenden bleiben konnten. Sie waren aber größtentheils Bürgersöhne, und wenn auch für die Zukunft mancher bürgerlichen Familie die angenehme Aussicht entging, nächstens ihre Söhne wie bisher auf solche Weise versorgen zu können, so waren doch die einmal Versorgten sichergestellt, und bei ihrem Absterben als Vicare kamen die erledigten Vicarien dem städtischen Gemeinwesen zu Gute. Allerdings waren es zum Theil die angeseheneren Familien in den Städten, die Mitglieder des Stadtraths, von denen wir wissen, daß sie gerne das Alte auch im Kirchlichen aufrecht erhalten hätten; aber einzelne Glieder dieser Familien scheinen doch durch Begnadigung mit Ländereien, die zu geistlichen Stiftungen gehört hatten, gewonnen zu sein, wie z. B. der Flensburgische Bürgermeister Franz Holst. Jedenfalls vermehrte sich durch die Anordnungen, welche die Landesherrschaft ohne Zuziehung


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Aktuelle Version vom 14. November 2008, 20:41 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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denen aber die reformatorischen Bewegungen ihren hauptsächlichsten Herd hatten, wegen ihrer verhältnißmäßig geringen Anzahl und minderen Bedeutsamkeit von so großem Gewicht nicht waren. Die Städte durften aber doch keinesweges unberücksichtigt bleiben, und es war am leichtesten, ihnen zu genügen und sie in das landesherrliche Interesse zu ziehen, wenn man den reformatorischen Bewegungen keine Hindernisse in den Weg legte und die Stadtgemeinden des Druckes der Hierarchie enthob[1], daneben ihnen einige sonstige Vortheile gewährte. Letzteres konnte geschehen und geschah dadurch, daß die Landesherren ihnen das Eigenthum und die Verwaltung der Bettelklöster in der Stadt, so wie der geistlichen, ohnehin zum Theil schon als städtische Institute behandelten kleineren kirchlichen Stiftungen, der Heiligengeisthäuser, Sanct-Jürgenshöfe, Hospitäler überließ, daneben die zahlreichen Vicariate der Stadtkirchen. Erstere Anstalten ergaben einen Fonds für das Bedürfniß der städtischen Armenversorgung; letztere stellten eine hinreichende Dotirung, ohne weitere Belastung der städtischen Commüne, für das neue Kirchenwesen in Aussicht. Zugleich wurde in den Städten, wie in den Marschlandschaften manche Einnahme gewonnen für das Schulwesen, dem bei steigender Bildung besonders in den Städten die öffentliche Aufmerksamkeit sich immer mehr zuwenden mußte. Den Inhabern der geistlichen Stellen suchte man dadurch zu genügen, daß sie zeitlebens im Besitze ihrer Präbenden bleiben konnten. Sie waren aber größtentheils Bürgersöhne, und wenn auch für die Zukunft mancher bürgerlichen Familie die angenehme Aussicht entging, nächstens ihre Söhne wie bisher auf solche Weise versorgen zu können, so waren doch die einmal Versorgten sichergestellt, und bei ihrem Absterben als Vicare kamen die erledigten Vicarien dem städtischen Gemeinwesen zu Gute. Allerdings waren es zum Theil die angeseheneren Familien in den Städten, die Mitglieder des Stadtraths, von denen wir wissen, daß sie gerne das Alte auch im Kirchlichen aufrecht erhalten hätten; aber einzelne Glieder dieser Familien scheinen doch durch Begnadigung mit Ländereien, die zu geistlichen Stiftungen gehört hatten, gewonnen zu sein, wie z. B. der Flensburgische Bürgermeister Franz Holst. Jedenfalls vermehrte sich durch die Anordnungen, welche die Landesherrschaft ohne Zuziehung


  1. Wir erinnern beispielsweise an die Stadt Kiel in ihrem Verhältnisse zum Chorherrenstifte in Bordesholm.