Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/059: Unterschied zwischen den Versionen

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Der gesammten Rheinprovinz steht ein Oberpräsident, als beständiger Kommissar der Ministerien und Chef der Verwaltung vor, welcher seinen Sitz in Koblenz hat. Dem Oberpräsidenten steht ein Konsistorium für die evangelisch-kirchlichen Angelegenheiten, ein Provinzial-Schul- und Medizinal-Kollegium zur Seite. An der Spitze der Verwaltung der indirekten Steuern, als: Zölle, Hypotheken, Stempelgebühren, steht eine Provinzial-Steuer-Direktion, welche ihren Sitz in Köln hat. Davon ressortiren die Hauptzoll- und Steuerämter mit ihren Nebenämtern,, die Stempel-Fiskalate, die Hypothekenämter und die Staats-Barriere-Empfangstellen. Die obere Provinzial-Gerichtsbarkeit wird durch den Appellations-Gerichtshof zu Köln mit seinen Präsidenten, Gerichtsräthen und Assessoren gehandhabt. Die Regierung zu Aachen als Landespolizei- und Finanzbehörde, insbesondere der direkten Steuern (als Grund-, Gewerbe-, Klassensteuer), Domainen und Forsten, besteht aus dem Präsidenten, zwei leitenden Ober-Regierungsräthen, vier wirklichen Regierungsräthen (für Kassen-, Polizei-, Kommunal- und Militair-Wesen), fünf technischen Räthen (einem Baurath, Medizinalrath, Ober-Forstmeister, katholischen geistlichen und Schulrath, und einem evangelischen geistlichen und Schulrath) und mehreren Assessoren, welche das Kollegium bilden. — Hinsichtlich der Verwaltungszweige zerfällt die Regierung in zwei Abtheilungen:
Der gesammten Rheinprovinz steht ein '''Oberpräsident''', als beständiger Kommissar der Ministerien und Chef der Verwaltung vor, welcher seinen Sitz in Koblenz hat. Dem Oberpräsidenten steht ein ''Konsistorium'' für die evangelisch-kirchlichen Angelegenheiten, ein ''Provinzial-Schul-'' und ''Medizinal-Kollegium'' zur Seite. An der Spitze der Verwaltung der indirekten Steuern, als: Zölle, Hypotheken, Stempelgebühren, steht eine ''Provinzial-Steuer-Direktion'', welche ihren Sitz in Köln hat. Davon ressortiren die Hauptzoll- und Steuerämter mit ihren Nebenämtern,, die Stempel-Fiskalate, die Hypothekenämter und die Staats-Barriere-Empfangstellen. Die obere Provinzial-Gerichtsbarkeit wird durch den ''Appellations-Gerichtshof'' zu Köln mit seinen Präsidenten, Gerichtsräthen und Assessoren gehandhabt. Die ''Regierung'' zu Aachen als Landespolizei- und Finanzbehörde, insbesondere der direkten Steuern (als Grund-, Gewerbe-, Klassensteuer), Domainen und Forsten, besteht aus dem ''Präsidenten'', zwei leitenden ''Ober-Regierungsräthen'', vier ''wirklichen Regierungsräthen'' (für Kassen-, Polizei-, Kommunal- und Militair-Wesen), fünf ''technischen Räthen'' (einem Baurath, Medizinalrath, Ober-Forstmeister, katholischen geistlichen und Schulrath, und einem evangelischen geistlichen und Schulrath) und mehreren ''Assessoren'', welche das Kollegium bilden. — Hinsichtlich der Verwaltungszweige zerfällt die Regierung in zwei Abtheilungen:
:'''A. Abtheilung des Innern.'''
:'''A. Abtheilung des Innern.'''
::In ihren Wirkungskreis gehören:
::In ihren Wirkungskreis gehören:
::1. Verfassungs-, Gränz-, statistische und Hoheitssachen,
::1. Verfassungs-, Gränz-, statistische und Hoheitssachen,

Version vom 12. Oktober 2008, 08:13 Uhr

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Der gesammten Rheinprovinz steht ein Oberpräsident, als beständiger Kommissar der Ministerien und Chef der Verwaltung vor, welcher seinen Sitz in Koblenz hat. Dem Oberpräsidenten steht ein Konsistorium für die evangelisch-kirchlichen Angelegenheiten, ein Provinzial-Schul- und Medizinal-Kollegium zur Seite. An der Spitze der Verwaltung der indirekten Steuern, als: Zölle, Hypotheken, Stempelgebühren, steht eine Provinzial-Steuer-Direktion, welche ihren Sitz in Köln hat. Davon ressortiren die Hauptzoll- und Steuerämter mit ihren Nebenämtern,, die Stempel-Fiskalate, die Hypothekenämter und die Staats-Barriere-Empfangstellen. Die obere Provinzial-Gerichtsbarkeit wird durch den Appellations-Gerichtshof zu Köln mit seinen Präsidenten, Gerichtsräthen und Assessoren gehandhabt. Die Regierung zu Aachen als Landespolizei- und Finanzbehörde, insbesondere der direkten Steuern (als Grund-, Gewerbe-, Klassensteuer), Domainen und Forsten, besteht aus dem Präsidenten, zwei leitenden Ober-Regierungsräthen, vier wirklichen Regierungsräthen (für Kassen-, Polizei-, Kommunal- und Militair-Wesen), fünf technischen Räthen (einem Baurath, Medizinalrath, Ober-Forstmeister, katholischen geistlichen und Schulrath, und einem evangelischen geistlichen und Schulrath) und mehreren Assessoren, welche das Kollegium bilden. — Hinsichtlich der Verwaltungszweige zerfällt die Regierung in zwei Abtheilungen:

A. Abtheilung des Innern.
In ihren Wirkungskreis gehören:
1. Verfassungs-, Gränz-, statistische und Hoheitssachen,