Reichskommissariat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. September 2008, 23:27 Uhr
Verwaltungsbegriff der oberen Verwaltungsebene im Deutschen Reich (1933-1945). Ein Reichskommissariat wurde in Generalbezirke eingeteilt. Im Verlaufe des 2. Weltkrieges wurden mehrere Reichskommissariate begründet. Zum Beispiel: das Reichskommissariat Ostland und Reichskommissariat Ukraine.[1]
- ↑ Deutsche Wikipedia: Reichskommissariat