Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/064: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Katholisch-theologische Fakultät.'''</center> | <center>'''Katholisch-theologische Fakultät.'''</center> | ||
Einleitung in die Bücher des alten Testaments, an den 3 letzten Wochentagen von 11-12 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis. | Einleitung in die Bücher des alten Testaments, an den 3 letzten Wochentagen von 11-12 Uhr, ordentl. Professor Dr. '''Löhnis'''. | ||
Die Weissagungen des Propheten Jeremia, an den ersten 3 Wochentagen von 10-11 Uhr, Derselbe. | Die Weissagungen des Propheten Jeremia, an den ersten 3 Wochentagen von 10-11 Uhr, Derselbe. | ||
Chronologie des Lebens Jesu, Mittwochs von 11-12, Sonnabends von 2-3 Uhr, ordentl. Prof. Dr. Lutterbeck. | Chronologie des Lebens Jesu, Mittwochs von 11-12, Sonnabends von 2-3 Uhr, ordentl. Prof. Dr. '''Lutterbeck'''. | ||
Erklärung der Apostelgeschichte, an den 3 ersten Wochentagen von 3-4 Uhr, öffentlich, ordentl. Prof. Dr. Scharpff. | Erklärung der Apostelgeschichte, an den 3 ersten Wochentagen von 3-4 Uhr, öffentlich, ordentl. Prof. Dr. '''Scharpff'''. | ||
Erklärung des Briefes des heil. Paulus an die Christen zu Rom, an den 3 letzten Wochentagen von 10-11 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis. | Erklärung des Briefes des heil. Paulus an die Christen zu Rom, an den 3 letzten Wochentagen von 10-11 Uhr, ordentl. Professor Dr. '''Löhnis'''. | ||
Erste Hälfte der Kirchengeschichte, täglich von 9-10 Uhr, ordentl. Professor Dr. Scharpff. | Erste Hälfte der Kirchengeschichte, täglich von 9-10 Uhr, ordentl. Professor Dr. '''Scharpff'''. | ||
Dogmatik, zweite Hälfte, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5-7 Uhr, ordentl. Professor Dr. Lutterbeck. | Dogmatik, zweite Hälfte, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5-7 Uhr, ordentl. Professor Dr. '''Lutterbeck'''. | ||
Moral, erste Hälfte, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr, ordentl. Professor Dr. Fluck. | Moral, erste Hälfte, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr, ordentl. Professor Dr. '''Fluck'''. | ||
Pastoral, erster Theil (Katechetik und Homiletik) Montags, Dienstags und Donnerstags von 8-9 Uhr, Derselbe. | Pastoral, erster Theil (Katechetik und Homiletik) Montags, Dienstags und Donnerstags von 8-9 Uhr, Derselbe. | ||
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Geschichte der Kanzelberedsamkeit im Mittelalter, Freitags von 8-9 Uhr, Derselbe. | Geschichte der Kanzelberedsamkeit im Mittelalter, Freitags von 8-9 Uhr, Derselbe. | ||
Zu unentgeltlichen schriftlichen oder mündlichen Uebungen in den von ihm angekündigten Gegenständen ist ordentl. Professor Dr. Löhnis erbötig. | Zu unentgeltlichen schriftlichen oder mündlichen Uebungen in den von ihm angekündigten Gegenständen ist ordentl. Professor Dr. '''Löhnis''' erbötig. | ||
<center>'''Rechtswissenschaft.'''</center> | <center>'''Rechtswissenschaft.'''</center> | ||
Encyclopädie der Rechtswissenschaft, ordentl. Professor Dr. Weiß, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr. | Encyclopädie der Rechtswissenschaft, ordentl. Professor Dr. '''Weiß''', an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr. | ||
Pandecten, Privatdocent Dr. Neuner, mit Rücksicht auf das Lehrbuch von Wening-Ingenheim, täglich von 7-9 und 11-12 1/2 Uhr. | Pandecten, Privatdocent Dr. '''Neuner''', mit Rücksicht auf das Lehrbuch von Wening-Ingenheim, täglich von 7-9 und 11-12 1/2 Uhr. | ||
Dieselbe Vorlesung lehrt Privatdocent Dr. von Helmolt, täglich von 10-12 1/2 Uhr. | Dieselbe Vorlesung lehrt Privatdocent Dr. '''von Helmolt''', täglich von 10-12 1/2 Uhr. | ||
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, ord. Professor Dr. Weiß, täglich von 4-5 Uhr. | Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, ord. Professor Dr. '''Weiß''', täglich von 4-5 Uhr. | ||
Dieselbe Vorlesung, Privatdocent Dr. Sandhaas, in wöchentlich 6 Stunden. | Dieselbe Vorlesung, Privatdocent Dr. '''Sandhaas''', in wöchentlich 6 Stunden. | ||
Gemeines deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels- und Wechselrechts, ordentl. Professor Dr. Renaud, täglich von 11-12 1/2 Uhr, und in einer noch zu bestimmenden Stunde. | Gemeines deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels- und Wechselrechts, ordentl. Professor Dr. '''Renaud''', täglich von 11-12 1/2 Uhr, und in einer noch zu bestimmenden Stunde. | ||
Gemeines deutsches Kirchenrecht, ordentl. Professor Dr. Weiß, täglich von 10-11 Uhr. | Gemeines deutsches Kirchenrecht, ordentl. Professor Dr. '''Weiß''', täglich von 10-11 Uhr. | ||
Ueber einzelne Verbrechen, zur Ergänzung seiner im Winter 1850/51 gehaltenen Vorträge über gemeines deutsches Criminalrecht, an den zwei letzten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum. | Ueber einzelne Verbrechen, zur Ergänzung seiner im Winter 1850/51 gehaltenen Vorträge über gemeines deutsches Criminalrecht, an den zwei letzten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. '''Birnbaum'''. | ||
Gemeiner deutscher Civilprozeß, wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. von Helmolt. | Gemeiner deutscher Civilprozeß, wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. '''von Helmolt'''. | ||
Dieselbe Vorleseung lehrt Privatdocent Dr. Jaup, in wöchentlich 6 Stunden. | Dieselbe Vorleseung lehrt Privatdocent Dr. '''Jaup''', in wöchentlich 6 Stunden. | ||
Gemeiner deutscher Criminalprozeß, mit Vergleichung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, an den vier ersten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum. | Gemeiner deutscher Criminalprozeß, mit Vergleichung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, an den vier ersten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. '''Birnbaum'''. | ||
Civilprozeß-Prakticum und Relatorium, zweimal wöchentlich, ordentl. Professor Dr. Renaud. | Civilprozeß-Prakticum und Relatorium, zweimal wöchentlich, ordentl. Professor Dr. '''Renaud'''. | ||
Zu Eraminatorien und Privatissimis ist erbötig Privatdocent Dr. Jaup. | Zu Eraminatorien und Privatissimis ist erbötig Privatdocent Dr. '''Jaup'''. | ||
Version vom 13. Oktober 2008, 03:30 Uhr
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
| Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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No. 8.
Einleitung in die Bücher des alten Testaments, an den 3 letzten Wochentagen von 11-12 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis.
Die Weissagungen des Propheten Jeremia, an den ersten 3 Wochentagen von 10-11 Uhr, Derselbe.
Chronologie des Lebens Jesu, Mittwochs von 11-12, Sonnabends von 2-3 Uhr, ordentl. Prof. Dr. Lutterbeck.
Erklärung der Apostelgeschichte, an den 3 ersten Wochentagen von 3-4 Uhr, öffentlich, ordentl. Prof. Dr. Scharpff.
Erklärung des Briefes des heil. Paulus an die Christen zu Rom, an den 3 letzten Wochentagen von 10-11 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis.
Erste Hälfte der Kirchengeschichte, täglich von 9-10 Uhr, ordentl. Professor Dr. Scharpff.
Dogmatik, zweite Hälfte, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5-7 Uhr, ordentl. Professor Dr. Lutterbeck.
Moral, erste Hälfte, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr, ordentl. Professor Dr. Fluck.
Pastoral, erster Theil (Katechetik und Homiletik) Montags, Dienstags und Donnerstags von 8-9 Uhr, Derselbe.
Geschichte der Kanzelberedsamkeit im Mittelalter, Freitags von 8-9 Uhr, Derselbe.
Zu unentgeltlichen schriftlichen oder mündlichen Uebungen in den von ihm angekündigten Gegenständen ist ordentl. Professor Dr. Löhnis erbötig.
Encyclopädie der Rechtswissenschaft, ordentl. Professor Dr. Weiß, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr.
Pandecten, Privatdocent Dr. Neuner, mit Rücksicht auf das Lehrbuch von Wening-Ingenheim, täglich von 7-9 und 11-12 1/2 Uhr.
Dieselbe Vorlesung lehrt Privatdocent Dr. von Helmolt, täglich von 10-12 1/2 Uhr.
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, ord. Professor Dr. Weiß, täglich von 4-5 Uhr.
Dieselbe Vorlesung, Privatdocent Dr. Sandhaas, in wöchentlich 6 Stunden.
Gemeines deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels- und Wechselrechts, ordentl. Professor Dr. Renaud, täglich von 11-12 1/2 Uhr, und in einer noch zu bestimmenden Stunde.
Gemeines deutsches Kirchenrecht, ordentl. Professor Dr. Weiß, täglich von 10-11 Uhr.
Ueber einzelne Verbrechen, zur Ergänzung seiner im Winter 1850/51 gehaltenen Vorträge über gemeines deutsches Criminalrecht, an den zwei letzten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.
Gemeiner deutscher Civilprozeß, wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. von Helmolt.
Dieselbe Vorleseung lehrt Privatdocent Dr. Jaup, in wöchentlich 6 Stunden.
Gemeiner deutscher Criminalprozeß, mit Vergleichung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, an den vier ersten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.
Civilprozeß-Prakticum und Relatorium, zweimal wöchentlich, ordentl. Professor Dr. Renaud.
Zu Eraminatorien und Privatissimis ist erbötig Privatdocent Dr. Jaup.