Geistlicher Schild/01: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: {{Geistlicher Schild||1|02|unvollständig}} ... allzeit bey sich zu tragen. Darin sehr kräftige Segen und Gebet, so theils von Gott offenbaret von der Kirchen und H.H...)
 
(unkorrigiert)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Geistlicher Schild||1|02|unvollständig}}
{{Geistlicher Schild||1|02|unkorrigiert}}


... allzeit bey sich zu tragen. Darin sehr kräftige Segen und Gebet, so theils von Gott offenbaret von der Kirchen und H.H. Vättern .... / und von Urbano VIII. Röm. Pabst approbiret worden.
<center>
<big>Geistlicher<br />Schild</big>
 
 
Gegen Geist- und leibliche Gefährlichkeiten allzeit bey sich zu tragen.  
 
Darin sehr kräftige Segen und Gebet,  
 
So
 
Theils von Gott offenbaret von der Kirchen und H.H. Vättern .... / und von Urbano VIII. Röm. Pabst approbiret worden.


Zum Trost aller Christgläubigen, sonderlich deren, so zu Wasser oder Land reisen, damit sie durch Kraft, dieses bey sich tragenden Schilds, vor vielen Gefahren erhalten werden.
Zum Trost aller Christgläubigen, sonderlich deren, so zu Wasser oder Land reisen, damit sie durch Kraft, dieses bey sich tragenden Schilds, vor vielen Gefahren erhalten werden.


Cum Licentia Ord. Cent. Trev. ibidem An. 1647. impressum
<tt>Cum Licentia Ord. Cent. Trev. ibidem An. 1647. impressum.</tt>
 
<hr width="350px">
<hr width="350px">
Gedruckt zu Maynz
 
Gedruckt zu Maynz.
 
</center>

Version vom 19. Dezember 2008, 12:42 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Geistlicher Schild
Inhalt

Reise-Gebetbuch.djvu # 1

Nächste Seite>>>
[02]
Reise-Gebetbuch.djvu # 1
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Geistlicher
Schild


Gegen Geist- und leibliche Gefährlichkeiten allzeit bey sich zu tragen.

Darin sehr kräftige Segen und Gebet,

So

Theils von Gott offenbaret von der Kirchen und H.H. Vättern .... / und von Urbano VIII. Röm. Pabst approbiret worden.

Zum Trost aller Christgläubigen, sonderlich deren, so zu Wasser oder Land reisen, damit sie durch Kraft, dieses bey sich tragenden Schilds, vor vielen Gefahren erhalten werden.

Cum Licentia Ord. Cent. Trev. ibidem An. 1647. impressum.


Gedruckt zu Maynz.