Kreishauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. November 2011, 18:09 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Der Begriff

Kreishauptmannschaft ist die historische Bezeichnung für eine territoriale Verwaltungsebene. [1]

Einzelne Definitionen

Sachsen

Die Kreishauptmannschaften bestanden mit Unterbrechung (1835-1873, siehe Kreisdirektion) bereits seit 1816. Sie waren Mittelinstanz der Verwaltung und führten die Aufsicht über die Amtshauptmannschaften. Am 1.1.1939 wurden sie in Regierungsbezirk umbenannt. [2]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

100 - Kreishauptmannschaft - {deu=Kreishauptmannschaft}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Kreishauptmannschaft,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Quelle bitte hier ergänzen
  2. Artikel Kreishauptmannschaft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.