Inwohner: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
'''Inwohner''', auch: '''Einwohner''', '''Hintersasse''', '''Beisasse''', lat. '''incola'''.


Rechtsbegriff.


auch: Einwohner, bürgerlicher Inwohner, Gemeinsmann
Bedeutungen:


# minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten [[Bürger]], bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann.
# Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
# Bewohner eines Hauses.


Bedeutung: vollberechtigtes Mitglied der Dorfgemeinschaft mit allen Bürgerrechten
=== Weblinks ===
* [http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/startGlobalSearch.tcl?stichwort=Inwohner Wörterbuchnetz]


 
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 28. April 2014, 21:14 Uhr

Inwohner, auch: Einwohner, Hintersasse, Beisasse, lat. incola.

Rechtsbegriff.

Bedeutungen:

  1. minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten Bürger, bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann.
  2. Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
  3. Bewohner eines Hauses.

Weblinks