Villa: Unterschied zwischen den Versionen
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# villa = Oberhof | |||
# villa (feudalis) = Lehnhof, Lehngut | # villa (feudalis) = Lehnhof, Lehngut | ||
# villa (judicum) = Richthof (Hof des Richters) | # villa (judicum) = Richthof (Hof des Richters) | ||
Version vom 27. Mai 2009, 09:25 Uhr
Besitzbezeichnung
Varianten:
die Aplikationen zur genaueren Festsetzung wurden in Urkunden meist fortgelassen, wenn den Beteiligten die zu beurkundende Sache ausreichende bekannt und damit zweifelsfrei bezeichnet war.
- villa = Oberhof
- villa (feudalis) = Lehnhof, Lehngut
- villa (judicum) = Richthof (Hof des Richters)
- villa (villicalis) = Meierhof
- villa (officia) = Behördengut (Drostensitz)
- villa (paganus) = Landgut