Kondominium: Unterschied zwischen den Versionen

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"Condominus" (lat.) = Miteigentümer
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Aktuelle Version vom 18. Juni 2009, 11:57 Uhr

"Condominium" (lat.)

Bedeutung: Gemeinsames Eigentumsrecht, welches Mehreren in einer Sache zusteht.

"Condominus" (lat.) = Miteigentümer