Gutsverwalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Juni 2011, 20:52 Uhr

Der Gutsverwalter ist im älteren und allgemeineren Gebrauch ein „Inspektor“ oder "Arrendator". Der Gutsverwalter verwaltete ein Gut für einen Gutsbesitzer der meistens nicht auf dem Gut lebte. Oft hielt sich der Gutsbesitzer auch einen Gutsverwalter wenn er auf dem Gut wohnte um nicht mit der Verwaltung des Gutes "belästigt" zu werden.