Posthalter: Unterschied zwischen den Versionen
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** Bedeutung: Fuhrunternehmer, die von der Post durch Vertrag verpflichtet werden, die Postfuhrgeschäfte zu besorgen. | ** Bedeutung: Fuhrunternehmer, die von der Post durch Vertrag verpflichtet werden, die Postfuhrgeschäfte zu besorgen. | ||
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Version vom 24. Oktober 2009, 16:33 Uhr
- Posthalter
- Bedeutung: Fuhrunternehmer, die von der Post durch Vertrag verpflichtet werden, die Postfuhrgeschäfte zu besorgen.