Posthalter: Unterschied zwischen den Versionen

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** Bedeutung: Fuhrunternehmer, die von der Post durch Vertrag verpflichtet werden, die Postfuhrgeschäfte zu besorgen.
** Bedeutung: Fuhrunternehmer, die von der Post durch Vertrag verpflichtet werden, die Postfuhrgeschäfte zu besorgen.


[[Kategorie:Postwesen]]
[[Kategorie:Postwesen|Halter]]

Version vom 24. Oktober 2009, 16:33 Uhr

  • Posthalter
    • Bedeutung: Fuhrunternehmer, die von der Post durch Vertrag verpflichtet werden, die Postfuhrgeschäfte zu besorgen.