Wehrfester: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster der Aufsitzer eines Erbhofes oder Erbkottens als erbschatzpflichtiger Erbaufsitzer oder Erbhofbauer eines Gutsherrn.[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster der Aufsitzer eines Erbhofes oder Erbkottens als erbschatzpflichtiger Erbaufsitzer oder Erbhofbauer eines Gutsherrn.
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
 
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Version vom 13. Januar 2007, 18:03 Uhr

Wehrfester, auch Conductor, Colonus

Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster der Aufsitzer eines Erbhofes oder Erbkottens als erbschatzpflichtiger Erbaufsitzer oder Erbhofbauer eines Gutsherrn.