Grut: Unterschied zwischen den Versionen

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Verwalter der Grut war der [[Grutherr]]
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 29. März 2010, 11:59 Uhr

Einleitung

Die Grut war als Vorläufer des billigeren Hopfens ein würzender Bierzusatz, welcher in der Hauptsache aus Sumpfporst, oder wildem Rosmarin (Ledum palustre, Rosmarin silvestris) oder Sumpfmyrte (Myrica Gale) bestand. Bis zur Klärung rechtlicher Fragen wurde im 15. Jahrhundert bereits Hopfen beigemischt und im 16. Jahrhundert wurde nur noch mit dem billigeren Hopfen gebraut.

Sprachlich

  • mittelniederländisch gruit; mittelniederdeutsch gruis, gruit; lateinisch gruta.

Ableitungen

  • Grutgeld (Akzise), Gruthefe (Gärmittel), Gruthues (Lagerhaus der Grut und Brauhaus), Grutkammer (kleines Lager), Grutkiste und schießlich das landesherrliche und städtische Grutrecht.

Verwaltung

Verwalter der Grut war der Grutherr