Schoßbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Schoßbuch (Schoßregister), ist wie ein Lagerbuch ein Verzeichnis, in dem die schoßbaren Güter und die Schoßpflichtigen nebst der Summe ihres Schosses verzeichnet sind. | Schoßbuch (Schoßregister), ist wie ein [[Lagerbuch]] ein Verzeichnis, in dem die schoßbaren Güter und die Schoßpflichtigen nebst der Summe ihres Schosses verzeichnet sind. | ||
Erbschoßbuch oder Erbregister, ist wie ein Lagerbuch ein Verzeichnis, in dem die Grundherren, die an sie zu leistenden Frohndienste, Zinsen, Lehne neben andern Schuldigkeiten und Abgaben der Dienst- oder Abgepflichtigen eingetragen sind. Diese Bücher sind nur Aufschreibungen, keine Nachweise an sich für die eingeforderte Verpflichtung.. | Erbschoßbuch oder Erbregister, ist wie ein [[Lagerbuch]] ein Verzeichnis, in dem die Grundherren, die an sie zu leistenden Frohndienste, Zinsen, Lehne neben andern Schuldigkeiten und Abgaben der Dienst- oder Abgepflichtigen eingetragen sind. Diese Bücher sind nur Aufschreibungen, keine Nachweise an sich für die eingeforderte Verpflichtung.. | ||
Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Abgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Erben (Gütern) oder Grundstücken gegeben wird, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse (Gewerbeabgabe). | Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Abgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Erben (Gütern) oder Grundstücken gegeben wird, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse (Gewerbeabgabe). | ||
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Version vom 19. April 2010, 18:55 Uhr
Schoßbuch (Schoßregister), ist wie ein Lagerbuch ein Verzeichnis, in dem die schoßbaren Güter und die Schoßpflichtigen nebst der Summe ihres Schosses verzeichnet sind.
Erbschoßbuch oder Erbregister, ist wie ein Lagerbuch ein Verzeichnis, in dem die Grundherren, die an sie zu leistenden Frohndienste, Zinsen, Lehne neben andern Schuldigkeiten und Abgaben der Dienst- oder Abgepflichtigen eingetragen sind. Diese Bücher sind nur Aufschreibungen, keine Nachweise an sich für die eingeforderte Verpflichtung..
Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Abgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Erben (Gütern) oder Grundstücken gegeben wird, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse (Gewerbeabgabe).