Schoßbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Schoßbuch = Register über Grundsteuer (collecta, Schoß, Schatzung, Name je nach Höhe z.B. Pfennig-, Helling- und Vierlingsschoß), ist wie ein [[Lagerbuch]] ein Verzeichnis, in dem die schoßbaren Güter und die Schoßpflichtigen nebst der Summe ihres Schoßes verzeichnet sind. | Schoßbuch = Register über Grundsteuer (collecta, [[Schoß]], Schatzung, Name je nach Höhe z.B. Pfennig-, Helling- und Vierlingsschoß), ist wie ein [[Lagerbuch]] ein Verzeichnis, in dem die schoßbaren Güter und die Schoßpflichtigen nebst der Summe ihres Schoßes verzeichnet sind. | ||
Erbschoßbuch oder Erbregister, ist wie ein [[Lagerbuch]] ein Verzeichnis, in dem die Grundherren, die über die ausgegebenen Erbgüter an sie zu leistenden Frohndienste, Zinsen, Lehne neben andern Schuldigkeiten und Abgaben als Dienst- oder Abgepflichtige eingetragen sind. Diese Bücher sind nur Aufschreibungen, keine Nachweise an sich für die eingeforderte Verpflichtung. | Erbschoßbuch oder Erbregister, ist wie ein [[Lagerbuch]] ein Verzeichnis, in dem die Grundherren, die über die ausgegebenen Erbgüter an sie zu leistenden Frohndienste, Zinsen, Lehne neben andern Schuldigkeiten und Abgaben als Dienst- oder Abgepflichtige eingetragen sind. Diese Bücher sind nur Aufschreibungen, keine Nachweise an sich für die eingeforderte Verpflichtung. | ||
Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Erbsassen oder Grundstückserben gegeben wird, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse (Gewerbeabgabe). | Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Erbsassen oder Grundstückserben gegeben wird, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse (Gewerbeabgabe). | ||
In Geseke wurde eine Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) erhoben | |||
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Version vom 23. April 2010, 09:51 Uhr
Schoßbuch = Register über Grundsteuer (collecta, Schoß, Schatzung, Name je nach Höhe z.B. Pfennig-, Helling- und Vierlingsschoß), ist wie ein Lagerbuch ein Verzeichnis, in dem die schoßbaren Güter und die Schoßpflichtigen nebst der Summe ihres Schoßes verzeichnet sind.
Erbschoßbuch oder Erbregister, ist wie ein Lagerbuch ein Verzeichnis, in dem die Grundherren, die über die ausgegebenen Erbgüter an sie zu leistenden Frohndienste, Zinsen, Lehne neben andern Schuldigkeiten und Abgaben als Dienst- oder Abgepflichtige eingetragen sind. Diese Bücher sind nur Aufschreibungen, keine Nachweise an sich für die eingeforderte Verpflichtung.
Schoß oder Erbschoß ist eine obrigkeitliche Grundabgabe an einigen Orten (Städten), welche von den Erbsassen oder Grundstückserben gegeben wird, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse (Gewerbeabgabe).
In Geseke wurde eine Mauerschoß (zum Unterhalt der Stadtmauer) erhoben