Württemberg/Staatshandbuch 1936/003: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. September 2013, 18:02 Uhr

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Württemberg/Staatshandbuch 1936

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Stadtkreis Stuttgart[1].

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  1. Stuttgart ist Stadtkreis sowohl im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung als auch nach Art. 66 und 71 der Württembergischen Kreisordnung, und gehört keinem Kreisverband an. Anmerkungen 2 bis 24 siehe Seite 4.
    Der Kreis(Oberamtsbezirk) Stuttgart-Amt ist auf Seite 286 bis 289 aufgeführt.