Freigrafschaft: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Freigrafschaft = frigrêveschap (ndd.)
Freigrafschaft = frigrêveschap (ndd.)


* Bezeichnet das Amt oder Gebiet eines Freigrafen
* Bezeichnet das Amt (Freistuhl) oder Gebiet eines Freigrafen
 
Eigentümer der Freigrafschaften waren die Gerichtsherren aus ursprünglichen Dynastenfamilien (Grafen) als Vetreter des obersten Gerichsherren, des Königs. Sie richteten unter "Königsbann" über Freie und Freigüter.
 
Im Rahmen des Bedeutungsverlustes der Freigerichtsbarkeit beauftragten die Gerichtsherren andre freie Leute als "frigrêven" (Freigrafen) mit der Rechtsprechung.


[[Freigrafschaft Heiden|'''Beispiel:'''Freigrafschaft Heiden]] </br>
[[Freigrafschaft Heiden|'''Beispiel:'''Freigrafschaft Heiden]] </br>

Version vom 17. Mai 2011, 12:24 Uhr

Freigrafschaft = frigrêveschap (ndd.)

  • Bezeichnet das Amt (Freistuhl) oder Gebiet eines Freigrafen

Eigentümer der Freigrafschaften waren die Gerichtsherren aus ursprünglichen Dynastenfamilien (Grafen) als Vetreter des obersten Gerichsherren, des Königs. Sie richteten unter "Königsbann" über Freie und Freigüter.

Im Rahmen des Bedeutungsverlustes der Freigerichtsbarkeit beauftragten die Gerichtsherren andre freie Leute als "frigrêven" (Freigrafen) mit der Rechtsprechung.

Beispiel:Freigrafschaft Heiden
1335 übertrug Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen, mit dem Recht der Wiederlöse, einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld. Vor ihm hatte auch Dietrich von Kleve die Freigrafschaft Heiden und die Gerichtsstühle zu Schermbeck, Erle, Raesfeld, Wulfen und Hervest für eine Pfandschaft von 100 Mark erhalten. Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen kann, kauft Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf dem Wennemar von Heiden die Freigrafschaft über den genannten Bezirk, mit den Freistühlen zu Ossenkamp bei Erle, Deuten bei Wulfen und Dirking bei Raesfeld im Jahre 1374 ab.