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OCR-Text=Häuserbuch der Stadt Teltow
OCR-Text=Einführung


richtstage fanden vorwiegend in Charlottenburg statt, die beteiligten Teltower mussten
Bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts hatte die Stadt Teltow bezüglich ihrer Verwaltung
sich dorthin begeben.65 Nach 1796 war der Richter und gleichzeitige Polizei-Bürgermeister Johann Gotthilf Sydow eingesetzt, der letzte Vertreter eines Teltower Erb- und Lehnrichters.66 Das Aussterben der Familie von Willmersdorff und der anschließende Verkauf
eine Ratsverfassung.56 An der Spitze des Rates in dieser Zeit stand ein so genannter Prokurator57, der seit dem 15. Jahrhundert Bürgermeister genannt wurde. Vom 16. Jahrhundert an bis 1722 bestand der Teltower Magistrat aus zwei alternierend amtierenden Bürgermeistern58, dem Kämmerer, einem Stadtschreiber und weiteren drei ebenfalls gewählten Ratsherren, die gleichzeitig als Gerichtsschöppen (-schöffen) amtierten.
des Rittergutes eröffneten die Möglichkeit, das Richteramt nach fast 300 Jahren wieder
Unter der Regierung König Friedrich Wilhelms I. reduzierte sich nicht nur die Anzahl
dem Magistrat von Teltow zu übertragen. 1809 erhob ein Beschluss das Teltower Stadtgericht zum Königlichen Stadtgericht.67 Von 1849 bis 1878 war es dem Kreisgericht Berlin,
der Ratspersonen, sondern man beschnitt den Städten auch das eigene Wahlrecht. Die
1879 bis 1906 dem Amtsgericht Berlin II und danach bis 1945 dem Amtsgericht BerlinLichterfelde untergeordnet.
Bürgermeister wurden von da ab über die Kriegs- und Domänenkammer eingesetzt. Doch
schon einige Jahrzehnte später milderte man diese strikte Berufung wieder ab und der
Magistrat wurde bei der Auswahl und den Vorschlägen der Kandidaten mit einbezogen.
Mit der Ernennung und Einsetzung des Kantors Christoph Bruno durch den Geheimen
Kriegsrat Heidenreich im Jahr 1723 kam erstmalig ein allein regierende Bürgermeister ins
Amt.59 Er übernahm gleichzeitig auch den Stadtschreiberposten und hatte Andreas Grunenthal als Kämmerer und weitere zwei Ratsherren zur Seite. Mit Einführung der neuen
Städteordnung 1743 erfolgte eine weitere Beschneidung des Magistrats, so dass Teltow
nur noch drei Ratsherren besaß.60
Wie schon erwähnt stand der Erb- und Lehnrichter von Teltow der zivilrechtlichen
Gerichtsbarkeit als Oberhaupt vor.61 Der Magistrat sollte nur eine assistierende Rolle spielen. In der Praxis sah das jedoch völlig anders aus. Der Teltower Bürgermeister Peschel
schreibt in seinen Nachrichten über die Stadt Teltow, dass sich die Erblehnrichter von
Schwanebeck (1552 bis 1624) nie mit dem Stadtrichteramt befassten.62 Ähnliches wurde
von den Familien von Willmersdorff (1635 bis 1802) berichtet. Cuno Hans von Willmerdorff erbte das Lehen des Rittergutes von Teltow und damit auch das Richteramt, wohnte
aber auf seinem Stammsitz in Dahlem.63 Nachweislich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließen sich die adeligen Lehnrichter von den juristisch gelehrten Bürgermeistern
Bruno und Peschel vertreten.64 Als der Bürgermeister Peschel sein Justitiariat im Jahr
1759 verlor, hielten sich die Gebrüder von Willmersdorff weiterhin einen Justitiar, die Ge56
57
58


1.3.2 Eigentümerwechsel
59
Die älteste Quelle68, die über Haus- und Grundbesitz sowie über Grundstücksgeschäfte in
60
der Stadt berichtet, stammt aus dem 16. Jahrhundert. Anlässlich der ersten Kirchenvisitation
61
im Jahr 1546 wurden Teltower Bürger, die sich Kapital aus dem Kirchenvermögen geliehen
62
hatten und als Pfand ihre Gärten, Hufen oder Häusern verschrieben, mit vereinbarten Zinsen in diesem Dokument erfasst. Auch spätere Visitationsabschiede vermerkten die Schuldverschreibungen, die in Zusammenhang mit Haus- oder Grunderwerbskäufen standen.
63
Die Stadtgrundstücke mit ihrem Zubehör an Ländereien verblieben in den meisten Fällen und über viele Generationen hinweg, zum Teil noch bis ins 20. Jahrhundert, innerhalb
64
der eingesessenen Familien. Auch die Verheiratung der Nachkommen von Hüfnerbauern
untereinander war die Regel. Die Besitzwahrung und der soziale Status unter den Teltower
Bürgern dürften dafür die Hauptgründe gewesen sein.
Ein Wechsel der Eigentümer erfolgte am häufigsten nach dem Tod des Voreigentümers.
In diesem Fall wurde vor dem Stadtgericht ein gerichtlicher Erbvertrag, oft auch als Erbvergleich bezeichnet, ausgehandelt. Meistens zahlte der neue Eigentümer bei einem Vergleich
gerichtlich festgelegte Beträge, die dann an die Miterben gleich oder später ausgezahlt wurden.69 Bei Vorlage von Testamenten gingen die Grundstücke mit einer Erblegitimation an
den neuen Eigentümer über.
Ein ebenfalls häufiger Eigentumswechsel kam durch Verkauf zustande. Veräußerungen
innerhalb der Familien traten ein, wenn Eltern ihr Gut aus Altersgründen nicht mehr
bewirtschaften konnten. Dann regelten die gerichtlichen Verhandlungen auch die weitere
Versorgung der Verkäufer durch die Käufer (Kinder) in dem so genannten Altgedinge
(auch Ausgedinge bezeichnet). Die kostenfreie Bereitstellung von Nahrungsgütern, Kleidung etc. sowie die Wohnräume der Eltern wurden in solchen Kaufkontrakten sorgfältig
65


66
Siehe Deutsches Städtebuch. Neubearb. Bd. 2: Brandenburg und Berlin. Hrsg. von Evamaria Engel u. a.
67
Stuttgart u. a. 2000, S. 502.
68
Prokurator, lat.: Verwalter, Sachwalter.
Evangeliches Pfarramt Teltow, Auszüge aus den Teltower GKB: Gleichzeitig gewählte Bürgermeister waren:
Ambrosius Ebel und Michael Lembcke (vor 1638), Michael Lembcke und Johann Grunenthal (bis 1658),
Johann Grunenthal und Peter Schönefeldt (bis 1680), Peter Schönefeldt und Jacob Ebel (bis 1683), Jacob
Ebel und Martin Kieckebusch, er wurde 1688 als Proconsul erwählt (bis 1694), Martin Kieckebusch und
Peter Schönefeld jun., 1706 postea [später] Consul dirigens (bis 1713), Peter Schönefeld und Adam Christian
Fahrenholtz (bis 1722). – BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3460: »Berichte des Magistrats von Teltow
über die Zustände in der Stadt 1709, 1716-1720, 1736-1755«: Magistratspersonen A. C. Fahrentholtz, Consul
reg[ens, also regierender Bürgermeister]; P. Schönefeldt, Consul; C. Bruno, Camm. und Scrib.; J. Ebell, Trib.;
Chr. Freymuth, Trib.
BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3466 »Anstellung und Einfügung der Ratmänner Georg Friedrich Brederecke und Berger in Teltow 1753–1756«: Bruno wurde als sogenannter Gerichts-Bürgermeister eingesetzt.
Spatz (wie Anm. 31), S. 285.
Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 282: »Das Erb- und Lehnrichteramt stehet demjenigen zu, welcher das
hiesige Rittergut besitzt«.
Peschel (wie Anm. 19).
Das Rittergut war ständig an einen Teltower Bürger verpachtet. Die Namen der Pächter sind seit 1676 umfassend in den Teltower Kirchenbüchern bis zum Jahr 1805 verzeichnet und namentlich erfasst.
BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3494 »Polizeiangelegenheiten in der Stadt Teltow 1724–1765«: Zahlreiche Akten über gerichtliche Streitfälle, Erbverträge etc. belegen die zivilrechtliche Tätigkeit beider Bürgermeister. Die Gerichtsverfahren wurden in Teltow abgehalten. – Siehe auch unter Lindenstraße 5, der Bürgermeister Bruno führte die Verhandlung, belegt durch den ältesten überlieferten Kaufbrief.


69
17
 
Die umfangreichen Grundakten belegen in Kaufverträgen und Schriftstücken in der Zeit von 1762 bis 1802
die Justitiare der Erb- und Lehnrichter von Wilmersdorff im Stadtgericht Teltow: Weidner [um 1765], Schumacher [um 1788] und Sydow [nach 1796].
BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 74 »Civil Salarien Etat 1798«: Sydow erhielt aus der Kämmereikasse
von Teltow insgesamt 43 Reichstaler und 12 Groschen, wohnte in Charlottenburg.
Deutsches Städtebuch (wie Anm. 57), S. 503. – Die Angabe von Spatz (wie Anm. 31), S. 288, ist unrichtig,
da die vorher angeführte Quelle durch die Grundaktenakten bestätigt wird.
Evangelisches Pfarramt Teltow, Visitationsregister und -abschiede (wie Anm. 39): Kirchenvisitaton nach der
Reformation in der Mark Brandenburg auf Befehl des Kurfürsten Joachim II., die Visitation in Teltow wurde
im Jahr 1546 durchgeführt.
Siehe BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. I, Bl. 58: Beispiel einer Erbauseinandersetzung vor dem Teltower
Stadtrichter in Vertretung des Erb- und Lehnrichters im Jahr 1742.
 
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Einführung

Bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts hatte die Stadt Teltow bezüglich ihrer Verwaltung eine Ratsverfassung.56 An der Spitze des Rates in dieser Zeit stand ein so genannter Prokurator57, der seit dem 15. Jahrhundert Bürgermeister genannt wurde. Vom 16. Jahrhundert an bis 1722 bestand der Teltower Magistrat aus zwei alternierend amtierenden Bürgermeistern58, dem Kämmerer, einem Stadtschreiber und weiteren drei ebenfalls gewählten Ratsherren, die gleichzeitig als Gerichtsschöppen (-schöffen) amtierten. Unter der Regierung König Friedrich Wilhelms I. reduzierte sich nicht nur die Anzahl der Ratspersonen, sondern man beschnitt den Städten auch das eigene Wahlrecht. Die Bürgermeister wurden von da ab über die Kriegs- und Domänenkammer eingesetzt. Doch schon einige Jahrzehnte später milderte man diese strikte Berufung wieder ab und der Magistrat wurde bei der Auswahl und den Vorschlägen der Kandidaten mit einbezogen. Mit der Ernennung und Einsetzung des Kantors Christoph Bruno durch den Geheimen Kriegsrat Heidenreich im Jahr 1723 kam erstmalig ein allein regierende Bürgermeister ins Amt.59 Er übernahm gleichzeitig auch den Stadtschreiberposten und hatte Andreas Grunenthal als Kämmerer und weitere zwei Ratsherren zur Seite. Mit Einführung der neuen Städteordnung 1743 erfolgte eine weitere Beschneidung des Magistrats, so dass Teltow nur noch drei Ratsherren besaß.60 Wie schon erwähnt stand der Erb- und Lehnrichter von Teltow der zivilrechtlichen Gerichtsbarkeit als Oberhaupt vor.61 Der Magistrat sollte nur eine assistierende Rolle spielen. In der Praxis sah das jedoch völlig anders aus. Der Teltower Bürgermeister Peschel schreibt in seinen Nachrichten über die Stadt Teltow, dass sich die Erblehnrichter von Schwanebeck (1552 bis 1624) nie mit dem Stadtrichteramt befassten.62 Ähnliches wurde von den Familien von Willmersdorff (1635 bis 1802) berichtet. Cuno Hans von Willmerdorff erbte das Lehen des Rittergutes von Teltow und damit auch das Richteramt, wohnte aber auf seinem Stammsitz in Dahlem.63 Nachweislich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließen sich die adeligen Lehnrichter von den juristisch gelehrten Bürgermeistern Bruno und Peschel vertreten.64 Als der Bürgermeister Peschel sein Justitiariat im Jahr 1759 verlor, hielten sich die Gebrüder von Willmersdorff weiterhin einen Justitiar, die Ge56 57 58

59 60 61 62 63 64

Siehe Deutsches Städtebuch. Neubearb. Bd. 2: Brandenburg und Berlin. Hrsg. von Evamaria Engel u. a. Stuttgart u. a. 2000, S. 502. Prokurator, lat.: Verwalter, Sachwalter. Evangeliches Pfarramt Teltow, Auszüge aus den Teltower GKB: Gleichzeitig gewählte Bürgermeister waren: Ambrosius Ebel und Michael Lembcke (vor 1638), Michael Lembcke und Johann Grunenthal (bis 1658), Johann Grunenthal und Peter Schönefeldt (bis 1680), Peter Schönefeldt und Jacob Ebel (bis 1683), Jacob Ebel und Martin Kieckebusch, er wurde 1688 als Proconsul erwählt (bis 1694), Martin Kieckebusch und Peter Schönefeld jun., 1706 postea [später] Consul dirigens (bis 1713), Peter Schönefeld und Adam Christian Fahrenholtz (bis 1722). – BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3460: »Berichte des Magistrats von Teltow über die Zustände in der Stadt 1709, 1716-1720, 1736-1755«: Magistratspersonen A. C. Fahrentholtz, Consul reg[ens, also regierender Bürgermeister]; P. Schönefeldt, Consul; C. Bruno, Camm. und Scrib.; J. Ebell, Trib.; Chr. Freymuth, Trib. BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3466 »Anstellung und Einfügung der Ratmänner Georg Friedrich Brederecke und Berger in Teltow 1753–1756«: Bruno wurde als sogenannter Gerichts-Bürgermeister eingesetzt. Spatz (wie Anm. 31), S. 285. Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 282: »Das Erb- und Lehnrichteramt stehet demjenigen zu, welcher das hiesige Rittergut besitzt«. Peschel (wie Anm. 19). Das Rittergut war ständig an einen Teltower Bürger verpachtet. Die Namen der Pächter sind seit 1676 umfassend in den Teltower Kirchenbüchern bis zum Jahr 1805 verzeichnet und namentlich erfasst. BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3494 »Polizeiangelegenheiten in der Stadt Teltow 1724–1765«: Zahlreiche Akten über gerichtliche Streitfälle, Erbverträge etc. belegen die zivilrechtliche Tätigkeit beider Bürgermeister. Die Gerichtsverfahren wurden in Teltow abgehalten. – Siehe auch unter Lindenstraße 5, der Bürgermeister Bruno führte die Verhandlung, belegt durch den ältesten überlieferten Kaufbrief.

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