Pfarre zum heiligen Kreuz in Aachen/59: Unterschied zwischen den Versionen
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Hanneffe</tt> und mit zuthun und Bewilligung der vier angestellten <tt>Definitoren</tt>, laudt eines darüber ertheilt- und vorgezeigten <tt>Decreti</tt> am 23. abgangenen Monats <tt>aprilis</tt> dieses 1655 jahrs gnädigst erhalten. Als haben derowegen gedachter Herr Prior und Conventualen obbemelten Klosters alsolche <tt>fundation</tt> und wochentliche Meß in ihrer Kirchen, so vor sich als auch ihren <tt>successoribus</tt> und nachkommlingen nun und zu den ewigen tagen auff diensttag jederzeit <tt>suis propriis sumptibus</tt> zu thuen auff sich genohmen, und dieselbe vor wollgebachter juff. <tt>de Grignet</tt> ihren sehlig abgelebten hausherren und ihren nachkommlingen demüdtgst zu verrichten veranglobt, mit diesem beding jedoch fahls angerechter Gottesdienst versprochener maßen auff den diengstag, wegen anderen nottwendiger vorfallender <tt>occupationibus</tt> nicht verrichtet werden könte, daß alsdan sie folgenden tags in der Woche selbige zu verrichten schuldig und gehalten seyn sollen, worfür und zu welchem Ende gedachte juffraw <tt>de Grignet</tt> wollg. herrn Prioren und Conventualen die <tt>summam</tt> von 115 Rthlr. in <tt>speciebus</tt> einmahl baar erlegt und gut gemacht und darbeneben <tt>pro ornamentis unius altaris</tt> 25 dergl. Rthlr., welche gedachte herr Prior und Conventualen vorbemelten Klosters zu den Kreuzbroderen würklich bekanten empfangen zu haben, und hingegen angerechte 115 Rthlr. auff ein sicher und gewisses unterpfand <tt>in illum finem</tt> anzulegen und von den jährlichen Abkumpsten oder Renthen den Gottesdienste zu verrichten vastiglich versprochen haben. Alles ohne einigen bedrog, gefehrd und argelist, und dessen zu wahrer urkundt und stettiger Vasthaltung haben partheyen beider seites gegenwurdigen <tt>Contract</tt> hierüber auffrichten und beschrieben lassen, und zu mehrer bekräfftigung mitt aigenen händen beneben des Klosters hierunden auffgetrukten gewonlichen siegell oder pittschafft: underschrieben. Also geschehen binnen Aach auff Tag und <tt>Datum</tt> wie oben stehet in gegenwart und beysehins der ehrsamer und frommer Matheißen Hermans und | |||
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2011, 19:17 Uhr
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Hanneffe und mit zuthun und Bewilligung der vier angestellten Definitoren, laudt eines darüber ertheilt- und vorgezeigten Decreti am 23. abgangenen Monats aprilis dieses 1655 jahrs gnädigst erhalten. Als haben derowegen gedachter Herr Prior und Conventualen obbemelten Klosters alsolche fundation und wochentliche Meß in ihrer Kirchen, so vor sich als auch ihren successoribus und nachkommlingen nun und zu den ewigen tagen auff diensttag jederzeit suis propriis sumptibus zu thuen auff sich genohmen, und dieselbe vor wollgebachter juff. de Grignet ihren sehlig abgelebten hausherren und ihren nachkommlingen demüdtgst zu verrichten veranglobt, mit diesem beding jedoch fahls angerechter Gottesdienst versprochener maßen auff den diengstag, wegen anderen nottwendiger vorfallender occupationibus nicht verrichtet werden könte, daß alsdan sie folgenden tags in der Woche selbige zu verrichten schuldig und gehalten seyn sollen, worfür und zu welchem Ende gedachte juffraw de Grignet wollg. herrn Prioren und Conventualen die summam von 115 Rthlr. in speciebus einmahl baar erlegt und gut gemacht und darbeneben pro ornamentis unius altaris 25 dergl. Rthlr., welche gedachte herr Prior und Conventualen vorbemelten Klosters zu den Kreuzbroderen würklich bekanten empfangen zu haben, und hingegen angerechte 115 Rthlr. auff ein sicher und gewisses unterpfand in illum finem anzulegen und von den jährlichen Abkumpsten oder Renthen den Gottesdienste zu verrichten vastiglich versprochen haben. Alles ohne einigen bedrog, gefehrd und argelist, und dessen zu wahrer urkundt und stettiger Vasthaltung haben partheyen beider seites gegenwurdigen Contract hierüber auffrichten und beschrieben lassen, und zu mehrer bekräfftigung mitt aigenen händen beneben des Klosters hierunden auffgetrukten gewonlichen siegell oder pittschafft: underschrieben. Also geschehen binnen Aach auff Tag und Datum wie oben stehet in gegenwart und beysehins der ehrsamer und frommer Matheißen Hermans und