Stiftung Stoye/Band 49/013: Unterschied zwischen den Versionen

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OCR-Text=Häuserbuch der Stadt Teltow
OCR-Text=Einführung


Ministerium der Finanzen im Jahr 1817.33 Während des Brandes im Jahr 1711 wurden die
aus dem Jahr 1830, der im Auftrag mit der zweiten Separation in Teltow entstand, ist dieser westliche Grabenverlauf nicht mit eingezeichnet worden.26 Zeitlich noch spätere Stadtpläne zeigen nur noch die Lage des südlichen und östlichen Grabensystems, das Ende des
Torschreiberhäuser und beide Brücken zerstört. Die zahlreichen Berichte über die Schäden,
19. Jahrhunderts als Stadtgraben benannt und noch bekannt war.27 Auffällig ist bei der Betrachtung der bisher ermittelten Lage der Wälle und des bis 1907 noch vorhandenen Stadtgrabens, dass ein doppeltes Grabensystem nur noch im Süden vorhanden war. Im westlichen Bereich war der Wallgraben dem Wall vorgelagert. Dagegen zeigte sich im Osten
die nach den Bränden 1711 und 1801 festgestellt wurden, meldeten jedoch keine Beschädigung der Stadttore. Da bisher keine Belege für steinerne Torbauten vorliegen, ist davon
der Wallanlage ein entgegengesetztes Bild. Der Graben lag von außen her gesehen hinter
auszugehen, dass lediglich hölzerne Torbauten bestanden hatten.
dem Wall an der inneren Stadtseite. Alle diese Besonderheiten rühren möglicherweise aus
der Zeit her, als die Wälle abgetragen und die alten Gräben dabei teilweise mit zugeschüttet wurden. Der Schluss, dass die Wälle ursprünglich von beiden Seiten von einem Wallgraben eingeschlossen waren, klingt durchaus plausibel, ein Nachweis darüber kann jedoch
nicht erbracht werden. Die Fließrichtung im Wallgraben verlief vom südlichen in den östlichen Graben und von dort weiter nach Norden zum Schönower See.
Der Standort der beiden Stadttore kann mit relativ großer Sicherheit aus der Lage der jeweiligen Torschreiberhäuser rekonstruiert werden. Das Aussehens und die Bauart der beiden Stadttore sind weitgehend unbekannt. Jeckel beschreibt28, dass sich an jeder der Brücken stadtauswärts zwei Häuser an der Straße gegenüberstanden. Am Machnower Tor befand sich das Torschreiberhaus an der nördlichen Straßenseite, ihm gegenüber das Wachhaus der Garnison. Das Torschreiberhaus am Berliner Tor säumte den südlichen Straßenrand vor der Brücke, ihm gegenüber auf der anderen Straßenseite lag das Wachhaus. Die
Wachhäuser, bestehend aus Wachstube mit Kachelofen und Arreststube, wurden erst 1721
auf königlichen Befehl errichtet und schon im Jahr 1764 wieder versteigert.29 Ihr Verbleib
ist nicht geklärt. Aus einem Bericht des Magistrats über Tumulte in der Stadt anlässlich des
Bartholomäusmarktes im Jahr 1716 geht hervor, dass an den Toren ein Schlagbaum und
hölzerne Torflügel den Ein- und Austritt zur Stadt versperrten.30 Für massiv gebaute Teltower Stadttore fanden sich auch in anderen Quellen keine Hinweise.
Willy Spatz schreibt in seiner historischen Darstellung des Kreises Teltow: »1816 wurden die beiden Tore, das Berliner Tor und das Potsdamer (Machnower) Tor, beseitigt und
die Wohnungen der Torschreiber öffentlich an die Meistbietenden verkauft«.31 Ähnlich formuliert es Theodor Zittrich: »Bisher hatte die Stadt zwei Thore, das Berliner und das Potsdamer Thor, sie wurden aber jetzt auf Allerhöchsten Befehl im Jahre 1816 aufgehoben und
die Wohnungen der Thorschreiber an den Meistbietenden verkauft.«32 Die letzte Aussage
bestätigen die Angaben der Grundakten mit dem Verkauf der Torschreiberhäuser durch das
26


1.2.3 Lehnrichtergut
27
Das Lehnrichtergut nimmt in der Geschichte der Stadtgrundstücke aufgrund seiner Entstehung, seiner verschiedenen Besitzungen und seines Verbleibs eine Sonderstellung ein.
28
Mit der Verleihung des Erb- und Lehnrichteramtes von Teltow war gleichzeitig der Besitz
29
des Teltower Rittergutes verbunden.34 Vorgänger der Stadtrichter waren die Vögte (advocati) als besoldete Beamte der Landesherren.35 Über die Entstehung des Teltower Lehnrichterhofes liefern die Quellen jedoch keine einheitlichen Aussagen.
Bei der Aufzählung der Teltower Stadtrichter in der Zeit zwischen 1490 und 1552 finden
sich zwei verschiedene Darstellungen. An erster Stelle stehen die Lehnsakten, die über die
Belehnung des Erb- und Lehnrichters von Teltow Auskunft geben.36 Danach empfing im
Jahr 1571 Matthias von Schwanebeck das Teltower Lehen.37 Nach dessen Tod erhielt es sein
Sohn Georg. Der Lehnsbrief des Jahres 1583 vermerkt den Zusatz, dass Georg von Schwanebeck das »Stadtgericht unserer Stadt Teltow, das sein Vater vom Vater38 des Churfürsten
Johann Georg wegen treuer Dienste verschrieben bekam, … wie George Kieckebusch und
desselben Eltern innegehabt, besessen und genossen«. Eine andere Quelle bestätigt, dass
George (von) Kieckebusch [Stadt-]Richter von Teltow war.39 Bürgermeister Peschel, der
einen besseren Zugang zu allen rathäuslichen Akten besaß als der Prediger Jeckel, führt in
seinen chronikalischen Aufzeichnungen40 folgendes an: Ausgangs des 15. Jahrhunderts erwählte sich der Rat von Teltow zwei Schöppen (Gerichts-Schöffen oder Beisitzer) und einen
Stadtrichter namens Jacob Kieckebusch. Er bekam eine »schoß- und steuerbare« Hufe und
den Stavensee41 sowie das gemeine Brauhaus der Stadt als Salär. Weiterhin war der Stadtrichter Jacob Kickebusch nach den alten Archival-Nachrichten Braueigner, Stadtfischer
und Hüfner. 1515 erbte sein Sohn George [auch Jorge] das Stadtrichteramt, von dem es im
Jahr 1552 sein Schwiegersohn Matthias von Schwanebeck übernahm.42 Ähnliche Magistratsüberlieferungen, wenn nicht gar eine Abschrift von Peschels »Beiträgen«, müssen noch
im Jahr 1805 im Rathaus vorhanden gewesen sein, denn der Bürgermeister Johann Georg
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BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. III, Bl. 109 und Bl. 110.
GStA PK, XI. HA Karten, C 50.051/1-22. – Unter Separation war ein grundbuchrechtlicher Acker- und Wiesentausch der Ackerbürger untereinander zu verstehen, um anstelle der früher verstreut liegenden, einstmals
Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 282, § 3.
verlosten Ländereien der jeweiligen Eigentümer zusammenhängende Flächen zu schaffen.
Eberhard Bohm: Teltow und Barnim, Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und Landesgliederung
Der Stadtgraben wurde bei den Entwässerungsmaßnahmen der Stadt Teltow 1906/07 nicht mehr als Abflusskanal benötigt und zugeschüttet.
brandenburgischer Landschaften im Mittelalter. Köln und Wien 1978, S. 126 f. – Fidicin, Territorien, Bd. 1
Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 261.
(wie Anm. 17), S. 32 f.: Fidicin erwähnt, dass die »Advokatur«, also das Vogtamt, unter der bischöflichen
Richter, Finanzbeschreibung (wie Anm. 23), S. 28. – Adress-Kalender der Königlich Preußischen Haupt- und
Herrschaft zugleich mit dem Stadtschulzen vereint wurde und später in das Lehnrichteramt überging.
Residezstädte Berlin und Potsdam 1788: »Herr Johann Daniel Richter, Kriegs- und Steuerrat und Commissarius Loci der Residenzstadt Potsdam auch der Städte Brandenburg, Luckenwalde, Saarmund, Teltow, Trebbin, Treuenbrietzen, Werder, Zinna und Zossen, wohnt in der Lindenstraße [Potsdam] in seinem Hause.«
BLHA, Rep. 78 III T, Nr.7, S. 20 ff. – BLHA, Rep. 78 II, Nr. 92.
BLHA, Rep. 19, Nr. 3518 »Jahrmärkte in Teltow 1717, 1741–1743«.
BLHA, Rep. 78 II, Nr. 92: Im Jahr 1571 hat das Stift Brandenburg die Lehnsverwaltung innegehabt.
Willy Spatz: Der Teltow. Bd. 3. Berlin 1912, S. 288.
Kurfürst Joachim II.
Theodor Zittrich: Geschichte der Stadt Teltow. Nach amtlichen Quellen bearb. und hrsg. von Th. Zittrich. o.O.
Evangelisches Pfarramt Teltow, Visitationsregister und -abschiede der Kirchengemeinde Teltow von 1546,
[um 1901], S. 26 [Das Buch trägt keine Jahreszahl, die Beschreibungen enden mit dem Jahr 1901].
1581, 1600 und 1690: 1546, S. 8: »Item IX Schock … hat Jorge Kiekebusch der Richter allhier.«
Peschel (wie Anm. 19) S. 18.
Später auch Schönower See benannt.
Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 283: Jeckel führt ebenfalls George v(on) Kickebusch als Stadtrichter,
gibt ihn aber in adeliger Schreibweise an und beschreibt ein Wappen der von Kickebusch. – In den Lehnsakten ist der Name Kickebusch ohne den eine adelige Herkunft bezeichnenden Zusatz »von« aufgeführt.


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aus dem Jahr 1830, der im Auftrag mit der zweiten Separation in Teltow entstand, ist dieser westliche Grabenverlauf nicht mit eingezeichnet worden.26 Zeitlich noch spätere Stadtpläne zeigen nur noch die Lage des südlichen und östlichen Grabensystems, das Ende des 19. Jahrhunderts als Stadtgraben benannt und noch bekannt war.27 Auffällig ist bei der Betrachtung der bisher ermittelten Lage der Wälle und des bis 1907 noch vorhandenen Stadtgrabens, dass ein doppeltes Grabensystem nur noch im Süden vorhanden war. Im westlichen Bereich war der Wallgraben dem Wall vorgelagert. Dagegen zeigte sich im Osten der Wallanlage ein entgegengesetztes Bild. Der Graben lag von außen her gesehen hinter dem Wall an der inneren Stadtseite. Alle diese Besonderheiten rühren möglicherweise aus der Zeit her, als die Wälle abgetragen und die alten Gräben dabei teilweise mit zugeschüttet wurden. Der Schluss, dass die Wälle ursprünglich von beiden Seiten von einem Wallgraben eingeschlossen waren, klingt durchaus plausibel, ein Nachweis darüber kann jedoch nicht erbracht werden. Die Fließrichtung im Wallgraben verlief vom südlichen in den östlichen Graben und von dort weiter nach Norden zum Schönower See. Der Standort der beiden Stadttore kann mit relativ großer Sicherheit aus der Lage der jeweiligen Torschreiberhäuser rekonstruiert werden. Das Aussehens und die Bauart der beiden Stadttore sind weitgehend unbekannt. Jeckel beschreibt28, dass sich an jeder der Brücken stadtauswärts zwei Häuser an der Straße gegenüberstanden. Am Machnower Tor befand sich das Torschreiberhaus an der nördlichen Straßenseite, ihm gegenüber das Wachhaus der Garnison. Das Torschreiberhaus am Berliner Tor säumte den südlichen Straßenrand vor der Brücke, ihm gegenüber auf der anderen Straßenseite lag das Wachhaus. Die Wachhäuser, bestehend aus Wachstube mit Kachelofen und Arreststube, wurden erst 1721 auf königlichen Befehl errichtet und schon im Jahr 1764 wieder versteigert.29 Ihr Verbleib ist nicht geklärt. Aus einem Bericht des Magistrats über Tumulte in der Stadt anlässlich des Bartholomäusmarktes im Jahr 1716 geht hervor, dass an den Toren ein Schlagbaum und hölzerne Torflügel den Ein- und Austritt zur Stadt versperrten.30 Für massiv gebaute Teltower Stadttore fanden sich auch in anderen Quellen keine Hinweise. Willy Spatz schreibt in seiner historischen Darstellung des Kreises Teltow: »1816 wurden die beiden Tore, das Berliner Tor und das Potsdamer (Machnower) Tor, beseitigt und die Wohnungen der Torschreiber öffentlich an die Meistbietenden verkauft«.31 Ähnlich formuliert es Theodor Zittrich: »Bisher hatte die Stadt zwei Thore, das Berliner und das Potsdamer Thor, sie wurden aber jetzt auf Allerhöchsten Befehl im Jahre 1816 aufgehoben und die Wohnungen der Thorschreiber an den Meistbietenden verkauft.«32 Die letzte Aussage bestätigen die Angaben der Grundakten mit dem Verkauf der Torschreiberhäuser durch das 26

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GStA PK, XI. HA Karten, C 50.051/1-22. – Unter Separation war ein grundbuchrechtlicher Acker- und Wiesentausch der Ackerbürger untereinander zu verstehen, um anstelle der früher verstreut liegenden, einstmals verlosten Ländereien der jeweiligen Eigentümer zusammenhängende Flächen zu schaffen. Der Stadtgraben wurde bei den Entwässerungsmaßnahmen der Stadt Teltow 1906/07 nicht mehr als Abflusskanal benötigt und zugeschüttet. Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 261. Richter, Finanzbeschreibung (wie Anm. 23), S. 28. – Adress-Kalender der Königlich Preußischen Haupt- und Residezstädte Berlin und Potsdam 1788: »Herr Johann Daniel Richter, Kriegs- und Steuerrat und Commissarius Loci der Residenzstadt Potsdam auch der Städte Brandenburg, Luckenwalde, Saarmund, Teltow, Trebbin, Treuenbrietzen, Werder, Zinna und Zossen, wohnt in der Lindenstraße [Potsdam] in seinem Hause.« BLHA, Rep. 19, Nr. 3518 »Jahrmärkte in Teltow 1717, 1741–1743«. Willy Spatz: Der Teltow. Bd. 3. Berlin 1912, S. 288. Theodor Zittrich: Geschichte der Stadt Teltow. Nach amtlichen Quellen bearb. und hrsg. von Th. Zittrich. o.O. [um 1901], S. 26 [Das Buch trägt keine Jahreszahl, die Beschreibungen enden mit dem Jahr 1901].

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