Epe (Bramsche)/Gemeindeverwaltung Epe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die unterste Verwaltungseinheit war in früher Zeit die Bauerschaft. Inwieweit die noch zum Teil bestehenden Fastabende eine diesbezügliche Interessengemeinschaft bildeten, ist unbekannt. Sie scheinen sehr alt zu sein und waren ursprünglich möglicherweise sächsische Sippengemeinschaften, die sich später zu einer Bauerschaft vereinigten.<ref>W. Hasemann, Norddeutsche Bauernhöfe in der Geschichte, S.6</ref> In Epe sind die vier Fastabende Bühren, Oberort, Unterort und Malgarten bekannt.
Die unterste Verwaltungseinheit war in früher Zeit die Bauerschaft. Inwieweit die noch zum Teil bestehenden Fastabende eine diesbezügliche Interessengemeinschaft bildeten, ist unbekannt. Sie scheinen sehr alt zu sein und waren ursprünglich möglicherweise sächsische Sippengemeinschaften, die sich später zu einer Bauerschaft vereinigten.<ref>W. Hasemann, Norddeutsche Bauernhöfe in der Geschichte, S.6</ref> In Epe sind die vier Fastabende Bühren, Oberort, Unterort und Malgarten bekannt.
Die Verwaltung der Bauerschaft lag in der Hand eines Bauer- oder Burrichters. Er hatte die Rechnung zu führen und alle Bestellungen für gemeinsame Arbeiten zu leisten und war dafür von anderen Diensten weitgehend befreit. Das Amt wechselte jährlich und wurde stets von den Eper Voll- und Halberben reihum besetzt. Mußten Bauerschaftsangelegenheiten geregelt werden, so ließ man die Erben durch die Bauersprache zusammenrufen. Man versammelte sich an einem bestimmten Ort, dem sog. Bauermahl, das sich in Epe beim Hof Wessling befand. Unter der Leitung des Bauerrichters konnten die Probleme besprochen und Entscheidungen herbeigeführt werden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Verwaltungsangelegenheiten der Mark sowie um Grund-, Wasser- und Wegeangelegenheiten. Ursprünglich übten die Bauerrichter auch eine beschränkte Gerichtsbarkeit aus.
Die Verwaltung der Bauerschaft lag in der Hand eines Bauer- oder Burrichters. Er hatte die Rechnung zu führen und alle Bestellungen für gemeinsame Arbeiten zu leisten und war dafür von anderen Diensten weitgehend befreit. Das Amt wechselte jährlich und wurde stets von den Eper Voll- und Halberben reihum besetzt. Mußten Bauerschaftsangelegenheiten geregelt werden, so ließ man die Erben durch die Bauersprache zusammenrufen. Man versammelte sich an einem bestimmten Ort, dem sog. Bauermahl, das sich in Epe beim Hof Wessling befand. Unter der Leitung des Bauerrichters konnten die Probleme besprochen und Entscheidungen herbeigeführt werden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Verwaltungsangelegenheiten der Mark sowie um Grund-, Wasser- und Wegeangelegenheiten. Ursprünglich übten die Bauerrichter auch eine beschränkte Gerichtsbarkeit aus.


In der Gemeindeverwaltung traten 1833 an die Stelle der Bauerrichter die Gemeindevorsteher. Seit 1840 wurden sie von den stimmberechtigten Einwohnern ihrer Gemeinde jeweils auf sechs Jahre frei gewählt.<ref>Der Altkreis Bersenbrück, Teil III, S.134</ref> In Epe behielt man bis 1852 weitgehend die frühere Praxis eines jährlich wechselnden Gemeindevorstandes bei. Stimmberechtigt waren alle Grundbesitzer sowie nun erstmals auch selbständige, unbescholtene Männer. In der Gemeindeversammlung wählte man den Gemeindevorstand, bestehend aus dem Gemeindevorsteher und einem Beigeordneten.
In der Gemeindeverwaltung traten 1833 an die Stelle der Bauerrichter die Gemeindevorsteher. Seit 1840 wurden sie von den stimmberechtigten Einwohnern ihrer Gemeinde jeweils auf sechs Jahre frei gewählt.<ref>Der Altkreis Bersenbrück, Teil III, S.134</ref> In Epe behielt man bis 1852 weitgehend die frühere Praxis eines jährlich wechselnden Gemeindevorstandes bei. Stimmberechtigt waren alle Grundbesitzer sowie nun erstmals auch selbständige, unbescholtene Männer. In der Gemeindeversammlung wählte man den Gemeindevorstand, bestehend aus dem Gemeindevorsteher und einem Beigeordneten.
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Alle diese insgesamt 75 Personen bildeten die Eper Gemeindeversammlung, das damals beschließende Organ der Gemeinde. Der 1854 vom damaligen Vorsteher Caspar Batke eingebrachte Antrag, die Gemeindeversammlung durch einen Ausschuß vertreten zu lassen, fand keine Mehrheit. So behielt man die große Gemeindeversammlung als beschlußfassendes Gremium bis 1886 bei.
Alle diese insgesamt 75 Personen bildeten die Eper Gemeindeversammlung, das damals beschließende Organ der Gemeinde. Der 1854 vom damaligen Vorsteher Caspar Batke eingebrachte Antrag, die Gemeindeversammlung durch einen Ausschuß vertreten zu lassen, fand keine Mehrheit. So behielt man die große Gemeindeversammlung als beschlußfassendes Gremium bis 1886 bei.


Nach der Neugliederung der Ämter bzw. der Gründung von Landkreisen 1885, gab es auch eine Gemeindereform. Die beschlußfassende Gemeindeversammlung, in der jede Familie vertreten war, wurde durch einen gewählten Gemeindeausschuß abgelöst. Eine Einteilung nach Klassen und Stimmenzahl blieb jedoch bestehen. Zwar waren nach wie vor vier Klassen vorhanden, doch zählten zur 1. Klasse u.a. alle Vollerben, zur 2. Klasse u.a. alle Halberben und Kötter und zur 3. Klasse u.a. alle Arbeiter und Heuerleute. Die 4. Klasse war den sog. Ausmärkern vorbehalten, jenen Personen, die außerhalb der Gemeinde wohnten, aber in der Gemeinde Grundbesitz hatten. Bei der Besetzung gab es allerdings erhebliche Unterschiede. Die 1. Klasse konnte sich durch neun Personen, die 2. und 3. Klasse durch je drei Personen und die 4. Klasse durch eine Person aus der Gemeinde vertreten lassen. Dieser erste gewählte Gemeindeausschuß der Gemeinde Epe war wie folgt besetzt: Klasse 1: Eckelmann, Hackmann, Kottmann, Kiesekamp, Wermert, Schwegmann, Warning, Hundeling und der Mühlenpächter Hobelmann; Klasse 2: Kampmann, Hermann Kuhlmann und der Gastwirt Kleuker; Klasse 3: Josef Goda, Oevermann und Wilhelm Meyer; Klasse 4: Schenkwirt Warning.
 
Nach der Neugliederung der Ämter bzw. der Gründung von Landkreisen 1885, gab es auch eine Gemeindereform. Die beschlußfassende Gemeindeversammlung, in der jede Familie vertreten war, wurde durch einen gewählten Gemeindeausschuß abgelöst. Eine Einteilung nach Klassen und Stimmenzahl blieb jedoch bestehen. Zwar waren nach wie vor vier Klassen vorhanden, doch zählten zur 1. Klasse u.a. alle Vollerben, zur 2. Klasse u.a. alle Halberben und Kötter und zur 3. Klasse u.a. alle Arbeiter und Heuerleute. Die 4. Klasse war den sog. Ausmärkern vorbehalten, jenen Personen, die außerhalb der Gemeinde wohnten, aber in der Gemeinde Grundbesitz hatten. Bei der Besetzung gab es allerdings erhebliche Unterschiede. Die 1. Klasse konnte sich durch neun Personen, die 2. und 3. Klasse durch je drei Personen und die 4. Klasse durch eine Person aus der Gemeinde vertreten lassen. Dieser erste gewählte Gemeindeausschuß der Gemeinde Epe war wie folgt besetzt: Klasse 1: Eckelmann, Hackmann, Kottmann, Kiesekamp, Wermert, Schwegmann, Warning, Hundeling und der Mühlenpächter Hobelmann; Klasse 2: Kampmann, Hermann Kuhlmann und der Gastwirt Kleuker; Klasse 3: Josef Goda, Oevermann und Wilhelm Meyer; Klasse 4: Schankwirt Warning.
Doch schon in der Gemeindeversammlung vom 23. März 1887 beschloß man eine Aufstockung der Zahl der Ausschußmitglieder. Jede Klasse sollte für sich wählen und für je 20 Stimmen ein Ausschußmitglied stellen. Dieses hatte zur Folge, daß die 1. Klasse, auf Grund der Mehrfachstimmen noch stärker, mit jetzt 14 Personen vertreten war, während die 2. und 3. Klasse nur je eine Person zusätzlich, also jeweils 4 Ausschußmitglieder stellen konnte. Die 4. Klasse behielt weiterhin einen Vertreter im Gemeindeausschuß. Somit bestand dieser nun aus 23 statt wie zuvor aus 16 Mitgliedern. Durch den Zuzug von Familien erhöhte sich die Zahl der Ausschußmitglieder um 1900 auf 24 Personen.
Doch schon in der Gemeindeversammlung vom 23. März 1887 beschloß man eine Aufstockung der Zahl der Ausschußmitglieder. Jede Klasse sollte für sich wählen und für je 20 Stimmen ein Ausschußmitglied stellen. Dieses hatte zur Folge, daß die 1. Klasse, auf Grund der Mehrfachstimmen noch stärker, mit jetzt 14 Personen vertreten war, während die 2. und 3. Klasse nur je eine Person zusätzlich, also jeweils 4 Ausschußmitglieder stellen konnte. Die 4. Klasse behielt weiterhin einen Vertreter im Gemeindeausschuß. Somit bestand dieser nun aus 23 statt wie zuvor aus 16 Mitgliedern. Durch den Zuzug von Familien erhöhte sich die Zahl der Ausschußmitglieder um 1900 auf 24 Personen.


Mit der Abschaffung der Monarchie und der Bildung der Deutschen Republik 1918, bekamen alle volljährigen Bürger, einschließlich der Frauen, das aktive Wahlrecht. Nach einer Verordnung der preußischen Regierung vom 24. und 31. Januar 1919 hatte eine Neuwahl der Gemeindevertretungen stattzufinden. Die Klasseneinteilung sowie Mehrfachstimmen wurden abgeschafft. Diesem ersten klassenlosen Ausschuß der Gemeinde Epe gehörten folgende 24 Personen an: Lehrer Karl Bartsch, Heinrich Brandewie, August Bücker, Wilhelm Eckelmann, Josef Grünebaum, Philip Hackmann, Heinrich Hagemann, Wilhelm Holtgrefe, Eduard zur Horst, Wilhelm Kotte, Heinrich Kuhlmann, Ludwig Kuhlmann, Rudolf Kuhlmann, Gustav Meyer, Hermann Meyer, Heinrich Niemann, Heinrich Plümer, Fritz Priemer, August Rehling, Hermann Rehling, Hermann Rohmann, Hermann Steinkamp, Bernhard Walter und August Warning.
Mit der Abschaffung der Monarchie und der Bildung der Deutschen Republik 1918, bekamen alle volljährigen Bürger, einschließlich der Frauen, das aktive Wahlrecht. Nach einer Verordnung der preußischen Regierung vom 24. und 31. Januar 1919 hatte eine Neuwahl der Gemeindevertretungen stattzufinden. Die Klasseneinteilung sowie Mehrfachstimmen wurden abgeschafft. Diesem ersten klassenlosen Ausschuß der Gemeinde Epe gehörten folgende 24 Personen an: Lehrer Karl Bartsch, Heinrich Brandewie, August Bücker, Wilhelm Eckelmann, Josef Grünebaum, Philip Hackmann, Heinrich Hagemann, Wilhelm Holtgrefe, Eduard zur Horst, Wilhelm Kotte, Heinrich Kuhlmann, Ludwig Kuhlmann, Rudolf Kuhlmann, Gustav Meyer, Hermann Meyer, Heinrich Niemann, Heinrich Plümer, Fritz Priemer, August Rehling, Hermann Rehling, Hermann Rohmann, Hermann Steinkamp, Bernhard Walter und August Warning.


Am 29. März 1934 mußte auch die Eper Gemeindeversammlung das neue Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 zur Anwendung bringen. Die Gemeindeausschüsse wurden aufgelöst. Der Leiter der Gemeinde nannte sich nun Dorfschulze, dem in Epe vier Gemeinderäte, jetzt Dorfälteste genannt, zur Seite standen. Vom Kreis wurde die Besetzung der Dorfältesten vorgegeben. Zu "berufen" waren der oberste örtliche Leiter der NSDAP, der ranghöchste Führer der Sturmabteilung (SA) oder der Schutzstaffel (SS) und ansonsten erfahrene und verdiente Männer der Gemeinde. Der Dorfschulze hatte nun auch die Schiedsmänner der Gemeinde zu "bestimmen".<ref>BN 27.12.1933, 9.4.1934</ref> In Epe fungierten als Dorfälteste nun Wilhelm Hundeling, Friedrich Kotte, Erwin Rubner und Hermann Strothmann. Dorfschulze wurde Otto Thomann. Als politischer Leiter der Gemeinde Epe war Erwin Rubner tätig.<ref>BN 4.4./1.7.1934</ref>
Am 29. März 1934 mußte auch die Eper Gemeindeversammlung das neue Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 zur Anwendung bringen. Die Gemeindeausschüsse wurden aufgelöst. Der Leiter der Gemeinde nannte sich nun Dorfschulze, dem in Epe vier Gemeinderäte, jetzt Dorfälteste genannt, zur Seite standen. Vom Kreis wurde die Besetzung der Dorfältesten vorgegeben. Zu "berufen" waren der oberste örtliche Leiter der NSDAP, der ranghöchste Führer der Sturmabteilung (SA) oder der Schutzstaffel (SS) und ansonsten erfahrene und verdiente Männer der Gemeinde. Der Dorfschulze hatte nun auch die Schiedsmänner der Gemeinde zu "bestimmen".<ref>BN 27.12.1933, 9.4.1934</ref> In Epe fungierten als Dorfälteste nun Wilhelm Hundeling, Friedrich Kotte, Erwin Rubner und Hermann Strothmann. Dorfschulze wurde Otto Thomann. Als politischer Leiter der Gemeinde Epe war Erwin Rubner tätig.<ref>BN 4.4./1.7.1934</ref>
Im Jahre 1935 erhielten die Gemeinden eine einheitliche Gemeindeverfassung durch die deutsche Gemeindeordnung. Mit dem 1. April 1935 führte der jeweilige Gemeindevorsteher nun die Amtsbezeichnung Bürgermeister.<ref>BN 8.4.1935</ref> Nach "Beratung mit den Gemeinderäten und Zustimmung des Beauftragten der NSDAP" billigte man die neue Hauptsatzung der Gemeinde Epe. Danach standen dem ehrenamtlichen Bürgermeister zwei ehrenamtliche Beigeordnete und vier Gemeinderäte zur Seite.<ref>BN 7.8.1935</ref> So bestand der Eper Gemeinderat 1938 aus dem Bürgermeister Otto Thomann, den Beigeordneten Wilhelm Hundeling und Heinrich Kuhlmann und den Ratsmitgliedern Friedrich Kotte, Hermann Lange, Willi Schwegmann und Willi Strothmann.<ref>Adreßbuch der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Bersenbrück, Südausgabe, 1938</ref>
Im Jahre 1935 erhielten die Gemeinden eine einheitliche Gemeindeverfassung durch die deutsche Gemeindeordnung. Mit dem 1. April 1935 führte der jeweilige Gemeindevorsteher nun die Amtsbezeichnung Bürgermeister.<ref>BN 8.4.1935</ref> Nach "Beratung mit den Gemeinderäten und Zustimmung des Beauftragten der NSDAP" billigte man die neue Hauptsatzung der Gemeinde Epe. Danach standen dem ehrenamtlichen Bürgermeister zwei ehrenamtliche Beigeordnete und vier Gemeinderäte zur Seite.<ref>BN 7.8.1935</ref> So bestand der Eper Gemeinderat 1938 aus dem Bürgermeister Otto Thomann, den Beigeordneten Wilhelm Hundeling und Heinrich Kuhlmann und den Ratsmitgliedern Friedrich Kotte, Hermann Lange, Willi Schwegmann und Willi Strothmann.<ref>Adreßbuch der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Bersenbrück, Südausgabe, 1938</ref>


Das Ende der selbständigen Gemeinde Epe kam mit der niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Juli 1972. Die Verwaltung der Gemeinde ging an die Stadt Bramsche über. In Epe blieb ein gewählter Ortsrat mit einem Ortsbürgermeister.
Das Ende der selbständigen Gemeinde Epe kam mit der niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Juli 1972. Die Verwaltung der Gemeinde ging an die Stadt Bramsche über. In Epe blieb ein gewählter Ortsrat mit einem Ortsbürgermeister.

Version vom 21. November 2011, 17:40 Uhr

Gemeindeverwaltung Epe (Bramsche)

Die unterste Verwaltungseinheit war in früher Zeit die Bauerschaft. Inwieweit die noch zum Teil bestehenden Fastabende eine diesbezügliche Interessengemeinschaft bildeten, ist unbekannt. Sie scheinen sehr alt zu sein und waren ursprünglich möglicherweise sächsische Sippengemeinschaften, die sich später zu einer Bauerschaft vereinigten.[1] In Epe sind die vier Fastabende Bühren, Oberort, Unterort und Malgarten bekannt.

Die Verwaltung der Bauerschaft lag in der Hand eines Bauer- oder Burrichters. Er hatte die Rechnung zu führen und alle Bestellungen für gemeinsame Arbeiten zu leisten und war dafür von anderen Diensten weitgehend befreit. Das Amt wechselte jährlich und wurde stets von den Eper Voll- und Halberben reihum besetzt. Mußten Bauerschaftsangelegenheiten geregelt werden, so ließ man die Erben durch die Bauersprache zusammenrufen. Man versammelte sich an einem bestimmten Ort, dem sog. Bauermahl, das sich in Epe beim Hof Wessling befand. Unter der Leitung des Bauerrichters konnten die Probleme besprochen und Entscheidungen herbeigeführt werden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Verwaltungsangelegenheiten der Mark sowie um Grund-, Wasser- und Wegeangelegenheiten. Ursprünglich übten die Bauerrichter auch eine beschränkte Gerichtsbarkeit aus.


In der Gemeindeverwaltung traten 1833 an die Stelle der Bauerrichter die Gemeindevorsteher. Seit 1840 wurden sie von den stimmberechtigten Einwohnern ihrer Gemeinde jeweils auf sechs Jahre frei gewählt.[2] In Epe behielt man bis 1852 weitgehend die frühere Praxis eines jährlich wechselnden Gemeindevorstandes bei. Stimmberechtigt waren alle Grundbesitzer sowie nun erstmals auch selbständige, unbescholtene Männer. In der Gemeindeversammlung wählte man den Gemeindevorstand, bestehend aus dem Gemeindevorsteher und einem Beigeordneten. Durch Verordnungen und Gesetze erweiterte man nach und nach die Aufgaben der Gemeinden um das Armen-, Feuerlösch- und Hebammenwesen, um Schiedsmannangelegenheiten, Standesämter und die Erhebung von Steuern. Es gab vier Stimmklassen. Ein Verzeichnis des Jahres 1854 nennt die damaligen Stimmberechtigten. Zur 1. Klasse gehörten das Klostergut Malgarten und der Bauer Eckelmann[3]. Sie verfügten bei Abstimmungen über je vier Stimmen. Zur 2. Klasse mit jeweils drei Stimmen zählten: Amtmann Wuthmann (Leiter des Amtes Vörden), Amtsrichter Müller, Dr. Drüiding (Rechtsanwalt und Notar), Meister Hellmich (Amtszimmermann), Mühlenpächter Hobelmann sowie alle Voll- und Halberben der Gemeinde. Zur 3. Klasse mit jeweils zwei Stimmen gehörten: Pastor Engelken, Dr. Otto, Aktuar Weber, Amtsgehilfe Müller, Amtsdiener Kleuker (alle vier Beamte bzw. Bedienstete der Amtsverwaltung), Gastwirt Hiep, alle Markkötter, der Pächter Dallmann, der Neubauer Möllmann und die Domänen-Kammer. Zur 4. Klasse mit jeweils einer Stimme zählten die Lehrer Mehmert und Brandes sowie 29 Heuerleute. Alle diese insgesamt 75 Personen bildeten die Eper Gemeindeversammlung, das damals beschließende Organ der Gemeinde. Der 1854 vom damaligen Vorsteher Caspar Batke eingebrachte Antrag, die Gemeindeversammlung durch einen Ausschuß vertreten zu lassen, fand keine Mehrheit. So behielt man die große Gemeindeversammlung als beschlußfassendes Gremium bis 1886 bei.


Nach der Neugliederung der Ämter bzw. der Gründung von Landkreisen 1885, gab es auch eine Gemeindereform. Die beschlußfassende Gemeindeversammlung, in der jede Familie vertreten war, wurde durch einen gewählten Gemeindeausschuß abgelöst. Eine Einteilung nach Klassen und Stimmenzahl blieb jedoch bestehen. Zwar waren nach wie vor vier Klassen vorhanden, doch zählten zur 1. Klasse u.a. alle Vollerben, zur 2. Klasse u.a. alle Halberben und Kötter und zur 3. Klasse u.a. alle Arbeiter und Heuerleute. Die 4. Klasse war den sog. Ausmärkern vorbehalten, jenen Personen, die außerhalb der Gemeinde wohnten, aber in der Gemeinde Grundbesitz hatten. Bei der Besetzung gab es allerdings erhebliche Unterschiede. Die 1. Klasse konnte sich durch neun Personen, die 2. und 3. Klasse durch je drei Personen und die 4. Klasse durch eine Person aus der Gemeinde vertreten lassen. Dieser erste gewählte Gemeindeausschuß der Gemeinde Epe war wie folgt besetzt: Klasse 1: Eckelmann, Hackmann, Kottmann, Kiesekamp, Wermert, Schwegmann, Warning, Hundeling und der Mühlenpächter Hobelmann; Klasse 2: Kampmann, Hermann Kuhlmann und der Gastwirt Kleuker; Klasse 3: Josef Goda, Oevermann und Wilhelm Meyer; Klasse 4: Schankwirt Warning. Doch schon in der Gemeindeversammlung vom 23. März 1887 beschloß man eine Aufstockung der Zahl der Ausschußmitglieder. Jede Klasse sollte für sich wählen und für je 20 Stimmen ein Ausschußmitglied stellen. Dieses hatte zur Folge, daß die 1. Klasse, auf Grund der Mehrfachstimmen noch stärker, mit jetzt 14 Personen vertreten war, während die 2. und 3. Klasse nur je eine Person zusätzlich, also jeweils 4 Ausschußmitglieder stellen konnte. Die 4. Klasse behielt weiterhin einen Vertreter im Gemeindeausschuß. Somit bestand dieser nun aus 23 statt wie zuvor aus 16 Mitgliedern. Durch den Zuzug von Familien erhöhte sich die Zahl der Ausschußmitglieder um 1900 auf 24 Personen.


Mit der Abschaffung der Monarchie und der Bildung der Deutschen Republik 1918, bekamen alle volljährigen Bürger, einschließlich der Frauen, das aktive Wahlrecht. Nach einer Verordnung der preußischen Regierung vom 24. und 31. Januar 1919 hatte eine Neuwahl der Gemeindevertretungen stattzufinden. Die Klasseneinteilung sowie Mehrfachstimmen wurden abgeschafft. Diesem ersten klassenlosen Ausschuß der Gemeinde Epe gehörten folgende 24 Personen an: Lehrer Karl Bartsch, Heinrich Brandewie, August Bücker, Wilhelm Eckelmann, Josef Grünebaum, Philip Hackmann, Heinrich Hagemann, Wilhelm Holtgrefe, Eduard zur Horst, Wilhelm Kotte, Heinrich Kuhlmann, Ludwig Kuhlmann, Rudolf Kuhlmann, Gustav Meyer, Hermann Meyer, Heinrich Niemann, Heinrich Plümer, Fritz Priemer, August Rehling, Hermann Rehling, Hermann Rohmann, Hermann Steinkamp, Bernhard Walter und August Warning.


Am 29. März 1934 mußte auch die Eper Gemeindeversammlung das neue Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 zur Anwendung bringen. Die Gemeindeausschüsse wurden aufgelöst. Der Leiter der Gemeinde nannte sich nun Dorfschulze, dem in Epe vier Gemeinderäte, jetzt Dorfälteste genannt, zur Seite standen. Vom Kreis wurde die Besetzung der Dorfältesten vorgegeben. Zu "berufen" waren der oberste örtliche Leiter der NSDAP, der ranghöchste Führer der Sturmabteilung (SA) oder der Schutzstaffel (SS) und ansonsten erfahrene und verdiente Männer der Gemeinde. Der Dorfschulze hatte nun auch die Schiedsmänner der Gemeinde zu "bestimmen".[4] In Epe fungierten als Dorfälteste nun Wilhelm Hundeling, Friedrich Kotte, Erwin Rubner und Hermann Strothmann. Dorfschulze wurde Otto Thomann. Als politischer Leiter der Gemeinde Epe war Erwin Rubner tätig.[5] Im Jahre 1935 erhielten die Gemeinden eine einheitliche Gemeindeverfassung durch die deutsche Gemeindeordnung. Mit dem 1. April 1935 führte der jeweilige Gemeindevorsteher nun die Amtsbezeichnung Bürgermeister.[6] Nach "Beratung mit den Gemeinderäten und Zustimmung des Beauftragten der NSDAP" billigte man die neue Hauptsatzung der Gemeinde Epe. Danach standen dem ehrenamtlichen Bürgermeister zwei ehrenamtliche Beigeordnete und vier Gemeinderäte zur Seite.[7] So bestand der Eper Gemeinderat 1938 aus dem Bürgermeister Otto Thomann, den Beigeordneten Wilhelm Hundeling und Heinrich Kuhlmann und den Ratsmitgliedern Friedrich Kotte, Hermann Lange, Willi Schwegmann und Willi Strothmann.[8]


Das Ende der selbständigen Gemeinde Epe kam mit der niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Juli 1972. Die Verwaltung der Gemeinde ging an die Stadt Bramsche über. In Epe blieb ein gewählter Ortsrat mit einem Ortsbürgermeister.


Bauerrichter, Gemeindevorsteher, Bürgermeister und Ortsbürgermeister

Bauerrichter (bis 1833), Gemeindevorsteher (bis 1935), Bürgermeister (bis 1972) und Ortsbürgermeister (seit 1972).[9]

Bauerrichter
1655 – 1656	Rolf Hundeling
1705		Hermann Wermert
1713		Hermann Gerdt Wessling
1720        	Gerdt Schwegmann
1729        	Arendt Hackmann
1731        	Johann Henrich Warning
1733       	Berendt zur Horst
1737        	Hermann Henrich Frankamp
1740        	Johann Henrich Horstmann
1740        	Gerdt Schwegmann
1743        	Niemann
1744        	Johann Jürgen Hackmann
1776        	Johann Henrich Wessling
1785        	Johann Diederich Kiesekamp
1794        	Hermann Henrich Wessling
1799        	Johann Henrich Frankamp
1822        	Johann Henrich Kiesekamp
1823        	Rudolf Henrich Schwegmann
1826        	Johann Henrich Rudolf zur Horst
1826        	Johann Henrich Kampmann
1830 - 1831 	Johann Heinrich Kiesekamp
Gemeindevorsteher
1835 - 1836 	Ernst Heinrich Frankamp
1842 - 1845 	Ernst Heinrich Wessling
1845 - 1847 	Johann Heinrich zur Horst
1847 - 1848 	Johann Hermann Warning
1849        	Johann Heinrich zur Horst
1850 - 1852 	Johann Rudolf Kiesekamp
1852 - 1860 	Caspar Heinrich Batke
1861 - 1870 	Hermann Heinrich Fischer
1871 - 1888 	Heinrich Ernst Frankamp
1888 - 1894 	Ernst Kampmann
1894 - 1900 	Heinrich Ernst Frankamp
1900 - 1903 	Ernst Kampmann
1903 - 1919 	Eduard zur Horst
1919 - 1924 	Wilhelm Kotte
1924 - 1933 	Wilhelm Hundeling
1933 - 1934 	Gustav Kampmann
Bürgermeister
1934 - 1944 	Otto Thomann
1944 - 1946 	Hermann Determann (Bürgermeister von Hesepe, Sögeln und Epe)
1947 - 1951 	Friedrich Kotte (DP/CDU)
1951 - 1952 	Heinrich Dallmann (DP/CDU)
1952 - 1972 	Fritz Kiesekamp (CDU)
Ortsbürgermeister
1972 – 2006 	Willi Leismann (SPD)
seit 2006 	Jürgen Kiesekamp (CDU)


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


  1. W. Hasemann, Norddeutsche Bauernhöfe in der Geschichte, S.6
  2. Der Altkreis Bersenbrück, Teil III, S.134
  3. Eckelmann wohl nur deshalb, weil zu diesem Zeitpunkt bereits die Markkötterei Moorarend und auch der Halberbenhof Dallmann zum Hof Eckelmann gehörten und er damit außergewöhnlich groß war.
  4. BN 27.12.1933, 9.4.1934
  5. BN 4.4./1.7.1934
  6. BN 8.4.1935
  7. BN 7.8.1935
  8. Adreßbuch der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Bersenbrück, Südausgabe, 1938
  9. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.19, Absch.211 Nr.7; Rep.150 Vörd. Nr.39; Rep.337 Nr.1097; Rep.350 Vör. Nr.6, Nr.7, Nr.46, Nr.98, Nr.246; Rep.450 Bers. Nr.272; Rep.450 Bers. Akz.21/84 Nr.531; Rep.900 Nr.38 II, Nr.1130, Nr.1092; Rep.903 Nr.1053, Nr.1208, Nr.1362, Nr.1363, Nr.2736; Rep.908 Nr.620; Rep.950 Bram. Nr.31; ab 1852 Lagerbuch Epe; Hofakten Krelage; ABS