Wehrpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter Wehrpflicht versteht man die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Reform eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel. | '''Begriffserklärung''' | ||
Unter Wehrpflicht versteht man die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu beim Militär dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Reform eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel. | |||
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* Die Dienstzeit wurde durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt. | * Die Dienstzeit wurde durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt. | ||
==Wehrpflicht im Kaiserreich 1901== | |||
===Allgemeines=== | |||
* Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig! | |||
* Die Wehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr, und endet mit dem vollendeten 45. Lebensjahr. | |||
* Ausgenommen sind: | |||
** körperlich ungeeignete, | |||
** geistig ungeeignete | |||
** moralisch unwürdige | |||
** und die Mitglieder der regierenden und einige anderer Häuser (Adel). | |||
* Der Wehrpflichtige kann zwischen dem 20. und 39. Lebensjahr zum Dienst im Heer oder in der Marine eingezogen werden. | |||
* Die Wehrpflicht unterteilt sich in | |||
# Aktive Dienstpflicht | |||
# Reserve-Pflicht / Marine-Reserve-Pflicht | |||
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===Aktive Dienstpflicht=== | |||
* Dauer: | |||
** Kavallerie und reitende Artillerie – 3 Jahre | |||
** Train – 1 oder zwei Jahre | |||
** übrige Truppen – 2 Jahre | |||
** Marine – 3 Jahre | |||
** Ökonomiehandwerker – 2 Jahre | |||
** Krankenwärter – 2 Jahre, können ausnahmsweise nach einjähriger aktiver Dienstzeit zur Reserve beurlaubt werden. | |||
* Seeleute von Beruf, Maschinenpersonal und Lotsen kann der aktive Dienst in der Marine bis auf ein Jahr ermäßigt werden. | |||
* Volksschullehrer und Kandiadten der Volksschulamtes werden nach einjähriger aktiver Dienstzeit bei einem Infanterie-Regiment in die Reserve entlassen. | |||
* Dreijährig dienende Mannschaften können ausnahmsweise nach zweijähriger Dienstzeit zur Disposition entlassen werden. | |||
* Die zweijährig dienenden könne im Notfall auch noch im dritten Jahr im aktiven Dienst gehalten werden. | |||
** Diese Zeit wird ihnen dann als Übung angerechnet. | |||
* Zu längerem aktiven Dienst sind verpflichtet, welche unentgeltlich eine militärische Bildungsanstalt besuchen (Unteroffiziersschulen, ehemalige Zöglinge des Friedrich-Wilhelm-Instituts,...) | |||
* Geistliche (kath. / evang.], nach vollzogener Ordination, werden nicht mehr zum Dienst an der Waffe herangezogen. | |||
** Katholische Theologiestudenten sind von der aktiven Dienstpflicht befreit, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist die Subdiakonatsweihe erhalten hatten. | |||
====Einjährig Freiwillige==== | |||
* Junge Männer, die sich selber bekleiden können, | |||
** sich selber unterhalten können, | |||
** und einen bestimmten Bildungsgrad nachweisen können, | |||
** erhalten die Erlaubnis zum Einjährig-Freiwilligen Dienst. | |||
* Ärzte und Tierärzte dürfen nach halbjährigem Dienst an der Waffe, das zweite Halbjahr als Einjährig freiwillige Ärzte, bzw. Rossärzte ableisten | |||
* Apotheker und Apothekergehilfen könne Ihren Dienst in einer Militär-Apotheke ableisten. | |||
* Marine | |||
** Junge Leute der seemännischen Bevölkerung und die berechtigung zum Einjährig freiwilligen Dienst haben, dienen in der Marine als Einjährig Freiwillige. | |||
** Junge Männer mit der Befähigung zum Steuermann. | |||
** Beide müssen sich nicht selber einkleiden und verpflegen. | |||
===Reserve-Pflicht=== | |||
===Landwehr-Pflicht=== | |||
===Ersatz-Reserve-Pflicht=== | |||
===Quelle=== | |||
* Das kleine Buch vom Deutschen Heere; Lt. Hein; Verlag von Lipsius und Tischer, Kiel und Leipzig; 1901 | |||
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Version vom 12. November 2012, 19:50 Uhr
Militär/Forschungshilfen/Begriffe
Wehrpflicht
Begriffserklärung
Unter Wehrpflicht versteht man die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu beim Militär dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Reform eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel.
Königreich Sachsen
- Im Königreich bestand die allgemeine Wehrpflicht.
- Es wurden, wie in den anderen Staaten auch, jedoch nicht alle gezogen.
- Eingezogen wurde über Losentscheid.
- Die Dienstzeit betrug sechs Jahre, bei der reitende Truppe acht Jahre.
- Der Wehrpflichtige durfte sich gegen 200 Taler vom Wehrdienst loskaufen und einen Stellvertreter schicken.
- Die Dienstzeit wurde durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt.
Wehrpflicht im Kaiserreich 1901
Allgemeines
- Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig!
- Die Wehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr, und endet mit dem vollendeten 45. Lebensjahr.
- Ausgenommen sind:
- körperlich ungeeignete,
- geistig ungeeignete
- moralisch unwürdige
- und die Mitglieder der regierenden und einige anderer Häuser (Adel).
- Der Wehrpflichtige kann zwischen dem 20. und 39. Lebensjahr zum Dienst im Heer oder in der Marine eingezogen werden.
- Die Wehrpflicht unterteilt sich in
- Aktive Dienstpflicht
- Reserve-Pflicht / Marine-Reserve-Pflicht
- Landwehr-Pflicht / Seewehrpflicht
- Ersatz-Reserve-Pflicht / Marine-Ersatz-Reserve Pflicht
Aktive Dienstpflicht
- Dauer:
- Kavallerie und reitende Artillerie – 3 Jahre
- Train – 1 oder zwei Jahre
- übrige Truppen – 2 Jahre
- Marine – 3 Jahre
- Ökonomiehandwerker – 2 Jahre
- Krankenwärter – 2 Jahre, können ausnahmsweise nach einjähriger aktiver Dienstzeit zur Reserve beurlaubt werden.
- Seeleute von Beruf, Maschinenpersonal und Lotsen kann der aktive Dienst in der Marine bis auf ein Jahr ermäßigt werden.
- Volksschullehrer und Kandiadten der Volksschulamtes werden nach einjähriger aktiver Dienstzeit bei einem Infanterie-Regiment in die Reserve entlassen.
- Dreijährig dienende Mannschaften können ausnahmsweise nach zweijähriger Dienstzeit zur Disposition entlassen werden.
- Die zweijährig dienenden könne im Notfall auch noch im dritten Jahr im aktiven Dienst gehalten werden.
- Diese Zeit wird ihnen dann als Übung angerechnet.
- Zu längerem aktiven Dienst sind verpflichtet, welche unentgeltlich eine militärische Bildungsanstalt besuchen (Unteroffiziersschulen, ehemalige Zöglinge des Friedrich-Wilhelm-Instituts,...)
- Geistliche (kath. / evang.], nach vollzogener Ordination, werden nicht mehr zum Dienst an der Waffe herangezogen.
- Katholische Theologiestudenten sind von der aktiven Dienstpflicht befreit, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist die Subdiakonatsweihe erhalten hatten.
Einjährig Freiwillige
- Junge Männer, die sich selber bekleiden können,
- sich selber unterhalten können,
- und einen bestimmten Bildungsgrad nachweisen können,
- erhalten die Erlaubnis zum Einjährig-Freiwilligen Dienst.
- Ärzte und Tierärzte dürfen nach halbjährigem Dienst an der Waffe, das zweite Halbjahr als Einjährig freiwillige Ärzte, bzw. Rossärzte ableisten
- Apotheker und Apothekergehilfen könne Ihren Dienst in einer Militär-Apotheke ableisten.
- Marine
- Junge Leute der seemännischen Bevölkerung und die berechtigung zum Einjährig freiwilligen Dienst haben, dienen in der Marine als Einjährig Freiwillige.
- Junge Männer mit der Befähigung zum Steuermann.
- Beide müssen sich nicht selber einkleiden und verpflegen.
Reserve-Pflicht
Landwehr-Pflicht
Ersatz-Reserve-Pflicht
Quelle
- Das kleine Buch vom Deutschen Heere; Lt. Hein; Verlag von Lipsius und Tischer, Kiel und Leipzig; 1901