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liehe thodtsfal mit der J unfern Braut begeben sollte und Keine kinder verliesse, dass auf solchen Event, den Gott auch gnedig abwende, die übrige HelfTte des Brautschaizes bei Ihr der fraw Wiesenhauern und Ihren erben verpleiben soL Wan auch die fraw Wiesenhafern Ihre Tage geendet und thodts verbliechen, das Got allmechtig gieichmessg lange fristen wolle, auf den fal sol Ihre Dochter, jetzige Gesponse, entfangeoeo Braut-schatz einbringen, doch ohne Zinse, und zu dem übrigen allen, was die Mutter an Erb-val(?) hinder sich verlassen und in Ihrem munde erledigen wirdt, nichts darum ausbeschet-den (:allein die Lehengütter, so vermöge der rechte eintzig auf die Söhne verstammen:) mit ihren Bruderen zu gleicher theilung gehen. | |||
Alle diese Punkten uud abrede haben beide Vater und Mutter beneben Ihren respectice Sohn uud Dochter also stet, vest und unverbrüchlich zu halten einandem mit handegegebner trew versprochen und zugesagt alles gantz trewlich, sonder einige Gefehrde und Aigelist | |||
In uhrkunde der Wahrheit uudt dieser Heiratsabrede (sind) zweyne gieichs lauls und Inhalts verfertigt von obbemelten Personen, als Principal-Contrahenten der Braut Mutter und des Brautigams Vater, wie auch obbeinelte hern imterhendler als beiderseits verwanten und freunde imterschrieben und mit deren angebomen und gewönlicben Petschaften bekreftiget, auch Jeder Parthey zur nachrichtuug eine zugestellet worden. Geschehen und gegeben Hildensheimb den sechs und zwantzigsten tagk inonats Jauuary Im Jahre nach Christi unsers Erlösers und heilandts gebürt eintausendsechshundert und sechste. | |||
Joachim Brandis. Johann Lübbren. Johann Brandts j. u. d. meine Handt J. U. D. meine Hand. meine Hand. | |||
(L S.) (L. S.) (L. S.) | |||
Asmus vom Rhode. Margarete, Friedrich Tappe, | |||
meine eigene Hand. Hans Wiesenhavern Meine Hand. | |||
(L. S.) nachgelassene Withibe. (L. S.) | |||
(L. S.) (Monogramm.) | |||
Hans Systermann. Christoff v. Hagen. Henning Wildefeuer. Rotker Jordens. | |||
Meine Hand. Meine eigne Hand. Meine Hand. Meine eigne Hand. | |||
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) | |||
Johann Beuerburg. | |||
(L. S.) | |||
6. | |||
(Eheberedung zwischen Hans Storren und Helene Tappen rom 6. Hin 1617.) | |||
Zu wissen, dass im nahmen der heiligen hochgelobten Dreyfaltigkeit mit zeitigem Rath. Consent, Willen undt Volbort beiderseits eldem, Verwanden undt Freunden unden-benannt zwischen dem Ehruvesten und Erbarn Hans Storren dem Breutigam an einem, dan der Ehr- undt Tugentsamen Junfer Helenen Tappen, des Ernvesten undt wol-weisen Hrn. Friedrich Tappen eheleiblichen Dochter am ändern Theil, eine Christliche eheberedung volzogen undt geschlossen folgender gestalt, Undt anfangs haben beide Theile ein dem ändern die Ehe pure bis an des Priesters Handt zugesagt und versprochen, dieselbe förderlichster gelegenheit mit dem christlichen Kirchengange undt ehelichen Beilager zu bestetigen, auch Zeit Ihres Lebens ein gegen den ändern friedtlich und also sich zu bezeigen, wie christlichen frommen eheleuten eignet, wolanstehet undt gebühret | |||
Andere Zeitliche gütere belangendt, hat die Erbare nndt vieltugentsame Fraw Margarete Bex, weilandt des Ehrnvesten undt wolgeachten Hem Hans Storren seligen nachgelassene Wittibe, des Breutigams Mutter gemeltem Ihrem lieben Sohne zum | |||
Version vom 27. Dezember 2012, 22:40 Uhr
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liehe thodtsfal mit der J unfern Braut begeben sollte und Keine kinder verliesse, dass auf solchen Event, den Gott auch gnedig abwende, die übrige HelfTte des Brautschaizes bei Ihr der fraw Wiesenhauern und Ihren erben verpleiben soL Wan auch die fraw Wiesenhafern Ihre Tage geendet und thodts verbliechen, das Got allmechtig gieichmessg lange fristen wolle, auf den fal sol Ihre Dochter, jetzige Gesponse, entfangeoeo Braut-schatz einbringen, doch ohne Zinse, und zu dem übrigen allen, was die Mutter an Erb-val(?) hinder sich verlassen und in Ihrem munde erledigen wirdt, nichts darum ausbeschet-den (:allein die Lehengütter, so vermöge der rechte eintzig auf die Söhne verstammen:) mit ihren Bruderen zu gleicher theilung gehen.
Alle diese Punkten uud abrede haben beide Vater und Mutter beneben Ihren respectice Sohn uud Dochter also stet, vest und unverbrüchlich zu halten einandem mit handegegebner trew versprochen und zugesagt alles gantz trewlich, sonder einige Gefehrde und Aigelist
In uhrkunde der Wahrheit uudt dieser Heiratsabrede (sind) zweyne gieichs lauls und Inhalts verfertigt von obbemelten Personen, als Principal-Contrahenten der Braut Mutter und des Brautigams Vater, wie auch obbeinelte hern imterhendler als beiderseits verwanten und freunde imterschrieben und mit deren angebomen und gewönlicben Petschaften bekreftiget, auch Jeder Parthey zur nachrichtuug eine zugestellet worden. Geschehen und gegeben Hildensheimb den sechs und zwantzigsten tagk inonats Jauuary Im Jahre nach Christi unsers Erlösers und heilandts gebürt eintausendsechshundert und sechste.
Joachim Brandis. Johann Lübbren. Johann Brandts j. u. d. meine Handt J. U. D. meine Hand. meine Hand.
(L S.) (L. S.) (L. S.)
Asmus vom Rhode. Margarete, Friedrich Tappe,
meine eigene Hand. Hans Wiesenhavern Meine Hand.
(L. S.) nachgelassene Withibe. (L. S.)
(L. S.) (Monogramm.)
Hans Systermann. Christoff v. Hagen. Henning Wildefeuer. Rotker Jordens.
Meine Hand. Meine eigne Hand. Meine Hand. Meine eigne Hand.
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.)
Johann Beuerburg.
(L. S.) 6.
(Eheberedung zwischen Hans Storren und Helene Tappen rom 6. Hin 1617.)
Zu wissen, dass im nahmen der heiligen hochgelobten Dreyfaltigkeit mit zeitigem Rath. Consent, Willen undt Volbort beiderseits eldem, Verwanden undt Freunden unden-benannt zwischen dem Ehruvesten und Erbarn Hans Storren dem Breutigam an einem, dan der Ehr- undt Tugentsamen Junfer Helenen Tappen, des Ernvesten undt wol-weisen Hrn. Friedrich Tappen eheleiblichen Dochter am ändern Theil, eine Christliche eheberedung volzogen undt geschlossen folgender gestalt, Undt anfangs haben beide Theile ein dem ändern die Ehe pure bis an des Priesters Handt zugesagt und versprochen, dieselbe förderlichster gelegenheit mit dem christlichen Kirchengange undt ehelichen Beilager zu bestetigen, auch Zeit Ihres Lebens ein gegen den ändern friedtlich und also sich zu bezeigen, wie christlichen frommen eheleuten eignet, wolanstehet undt gebühret
Andere Zeitliche gütere belangendt, hat die Erbare nndt vieltugentsame Fraw Margarete Bex, weilandt des Ehrnvesten undt wolgeachten Hem Hans Storren seligen nachgelassene Wittibe, des Breutigams Mutter gemeltem Ihrem lieben Sohne zum