Tappensches Familienbuch (1889)/227: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich Frederich Tappe Burger zu Hildessheim hiermit thue kuudt und bekenne, das Ich der Erbarn und Vieltugenttsamen, Frawen Adelheitt Brandes weillandt Hauss Lübbern Seligem Nachgelassenen Wittwen, Meiner frenndtlichen Lieben Schwetrerinnen. Ihre wulle von dem Juugstversehieuen Sieben und Xeunzigksten Jhars Abgekaufft habe. Alse nemblich alle Ihre witte wulle, den fünften Sack Dun Therwulle wie gebreuchlieh, will und soll Ich darzusacken, für die witte wulle habe Ich Ihr zugesagt faufziirk Margk für die dun Ther Verzigk Mgk Darkegen sie mir die wulle Reiue und aufrichtigk A ungebunden Zulieffem. und Ihn Ihr Mark Marken z.u lassen zugesagt liatt Die witte wolle gelobe Ich zu bezalen Ihn Drey Termvne, alse 1 Dritteill auff die Frauchfortter Oslermess Ao. 98. woferne Mhan Aber das Geldt Alhier auff Franchfortt nicht Aut'nemen kunthe. so soll es auff die Ostern Ihn Hildessheim erlegt werden. Das Ander 1 j Theill auff Petri Pauli, das Dritte V* Michaeli Ao. 98, und die dun Ther soll geliebt*? Gott Bezallt werden Auff Weihnachten, Aussganges dieses 98t. Jhars (Alles Ihn Hildessheim). Die wulle soll erstes Tages gesacket, wen sie gewogen zu gelde gerechnet und eine Handtschrifft darauff gegeben werden, getrewlich, Ahne List und Einiges Geferde. Ur-kundtlich ist diess Mein Handt Actum Hildessheim, den 30t Jannarij Ao. 98.
{{NE}}Ich Frederich Tappe Burger zu Hildessheim hiermit thue kuudt und bekenne, das Ich der Erbarn und Vieltugenttsamen, Frawen {{Sperrschrift|Adelheitt Brandes}} weillandt {{Sperrschrift|Hanss Lübbern}} Seligem Nachgelassenen Wittwen, Meiner freundtlichen Lieben Schwegerinnen, Ihre wulle von dem Juugstverschienen Sieben und Neunzigksten Jhars Abgekaufft habe. Alse nemblich alle Ihre witte wulle, den funften Sack Dun Therwulle wie gebreuchlieh, will und soll Ich darzusacken, fur die witte wulle habe Ich Ihr zugesagt funfzigk Margk für die dun Ther Verzigk Mgk Darkegen sie mir die wulle Reine und aufrichtigk Aussgebunden Zulieffern, und Ihn Ihr Mark Marken zu lassen zugesagt hatt, Die witte wulle gelobe Ich zu bezalen Ihn Drey Termyne, alse 1 Dritteill auff die Franchfortter Ostermess Ao. 98. woferne Mhan Aber das Geldt Alhier auff Franchfortt nicht Aufnemen kunthe, so soll es auff die Ostern Ihn Hildessheim erlegt werden. Das Ander {{Bruch|1|3}} Theill auff Petri Pauli, das Dritte {{Bruch|1|3}} Michaeli Ao. 98, und die dun Ther soll geliebts Gott Bezallt werden Auff Weihnachten, Aussganges dieses 98t. Jhars (Alles Ihn Hildessheim). Die wulle soll erstes Tages gesacket, wen sie gewogen zu gelde gerechnet und eine Handtschrifft darauff gegeben werden, getrewlich, Ahne List und Einiges Geferde. Urkundtlich ist diess Mein Handt. Actum Hildessheim, den 30t. ''Jannarij'' Ao. 98.<br>
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Frederich Tappe.


Frederich Tappe.
5.


(Eheberedung zwischen Hermann Tappen nnd Anna Wiesenharern vom 26. Januar 1606.)
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(Eheberedung zwischen {{Sperrschrift|Hermann Tappen}} nnd {{Sperrschrift|Anna Wiesenhavern}} vom 26. Januar 1606.)
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Zu wissen und kund sey Jedermenniglichen, mit diesem ofnen Brieve, dass im nahmen der heiligen und untzertheilten Dreifaltigkeit nach gnediger schikung derselben und aus Rathe Beyderseits Lieben eitern und negstverwandten Freunden, heute dato eine christliche und frenndtliche Eheberedung fürgenohmen, gestifftet und vollentzogen worden, Zwischen den emvesten, hochweisen, hochgelarten, erbarn, fürsichtigen, auch eher- und tugentsamen frawen Margareten Brandis, weilandt Haus Wiesenhauern seligen
Zu wissen und kund sey Jedermenniglichen, mit diesem ofnen Brieve, dass im nahmen der heiligen und untzertheilten Dreifaltigkeit nach gnediger schikung derselben und aus Rathe Beyderseits Lieben eitern und negstverwandten Freunden, heute dato eine christliche und frenndtliche Eheberedung fürgenohmen, gestifftet und vollentzogen worden, Zwischen den emvesten, hochweisen, hochgelarten, erbarn, fürsichtigen, auch eher- und tugentsamen frawen Margareten Brandis, weilandt Haus Wiesenhauern seligen

Version vom 29. Dezember 2012, 19:50 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Unterhendelern upgemelt Pitziren und Handtzeichen (:sowoll wegen der Braut als des Brudegams:) zu mherer Zeugnus der warheit befestigt, der jeder Parth eine zur gedechtnus, und sich ferner darnach zu richten, in Bewilligung angenhomen, und darauff ihm nhamen Gottes vorttgefaren.
      Geschehen ihm Jhar und Tage wie oben gemeldt.

B. Hans Kniphoff.      Leffin vom Hagen.      Hans Benup.      Jasper von Wynthem.
            m. Handt.                              myne Hand.                              Meine Handt.                        Myne Handt.
            (L. S.)                                    (L. S.)                                          (L. S.)                                    (L. S.)
Christoffer vom Hagen.      Hans Tappe.      Hans Wildefür.      Henningk Wildefur.
            m. Handt.                                          myne Hand.                  mein Handt.                              Mein Handt.
                  (L. S.)                                          (L. S.)                              (L. S.)                                    (L. S.)
                                          (Monogramm.)
                                          Ludolff von Harlessen.
                                                Mein Eigen Handt.


4.

Wullkauffzetel de Anno (15)97.
Friederich Tappen.

      Ich Frederich Tappe Burger zu Hildessheim hiermit thue kuudt und bekenne, das Ich der Erbarn und Vieltugenttsamen, Frawen Adelheitt Brandes weillandt Hanss Lübbern Seligem Nachgelassenen Wittwen, Meiner freundtlichen Lieben Schwegerinnen, Ihre wulle von dem Juugstverschienen Sieben und Neunzigksten Jhars Abgekaufft habe. Alse nemblich alle Ihre witte wulle, den funften Sack Dun Therwulle wie gebreuchlieh, will und soll Ich darzusacken, fur die witte wulle habe Ich Ihr zugesagt funfzigk Margk für die dun Ther Verzigk Mgk Darkegen sie mir die wulle Reine und aufrichtigk Aussgebunden Zulieffern, und Ihn Ihr Mark Marken zu lassen zugesagt hatt, Die witte wulle gelobe Ich zu bezalen Ihn Drey Termyne, alse 1 Dritteill auff die Franchfortter Ostermess Ao. 98. woferne Mhan Aber das Geldt Alhier auff Franchfortt nicht Aufnemen kunthe, so soll es auff die Ostern Ihn Hildessheim erlegt werden. Das Ander 1/3 Theill auff Petri Pauli, das Dritte 1/3 Michaeli Ao. 98, und die dun Ther soll geliebts Gott Bezallt werden Auff Weihnachten, Aussganges dieses 98t. Jhars (Alles Ihn Hildessheim). Die wulle soll erstes Tages gesacket, wen sie gewogen zu gelde gerechnet und eine Handtschrifft darauff gegeben werden, getrewlich, Ahne List und Einiges Geferde. Urkundtlich ist diess Mein Handt. Actum Hildessheim, den 30t. Jannarij Ao. 98.
                                                                                                      Frederich Tappe.


5.

(Eheberedung zwischen Hermann Tappen nnd Anna Wiesenhavern vom 26. Januar 1606.)

Zu wissen und kund sey Jedermenniglichen, mit diesem ofnen Brieve, dass im nahmen der heiligen und untzertheilten Dreifaltigkeit nach gnediger schikung derselben und aus Rathe Beyderseits Lieben eitern und negstverwandten Freunden, heute dato eine christliche und frenndtliche Eheberedung fürgenohmen, gestifftet und vollentzogen worden, Zwischen den emvesten, hochweisen, hochgelarten, erbarn, fürsichtigen, auch eher- und tugentsamen frawen Margareten Brandis, weilandt Haus Wiesenhauern seligen