Kulmer Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Kulmer Recht bezeichnet in übergreifender Weise das mittelalterliche Recht der durch den Deutschritterorden bestimmten Region Preußens.
Kulmer Recht bezeichnet das mittelalterliche Recht, das durch den Deutschen Ritterorden in bestimmten Regionen Preußens praktiziert wurde
, siehe:<br>
,<br>siehe:
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2014, 23:18 Uhr

Bedeutung


Kulmer Recht bezeichnet das mittelalterliche Recht, das durch den Deutschen Ritterorden in bestimmten Regionen Preußens praktiziert wurde ,
siehe: Artikel Kulmer Recht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.