Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/095: Unterschied zwischen den Versionen

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Seligen Jobst Ripen zu Hucker Erbfall belangt
 
Anno 1611 den 13 Aprilis, hatt die Ripesche zu Huücker und ihr Sohne Johan, ihres seligen Mans und Vatters Erbfall und Nachlaß, in Beiwesende Meister Micheln Schleiffs, und Otten Oldemeyers zu Hucker gedingt, uff 70 Reichsthaler und der Frouwen 5 Thaler. Der Frouwen sollen diese funff Thaler uff kunfftigen Sontagen Jubilate erlecht, und die 70 Reichsthaler, dem Junckhern uff erstkunfftigen Michaelis auch in einer Summen gewißlich, betzalt werden, hirfur ist vorgedachter Otto Oldemeyer zu Hucker Burge.
 
Eß hatt sich aber, der Junckher Wilhelm Ledebaur, über diß, was der Meyer zu Dreyen, an Gelde und Korn, bei des
Ripen Erbe zu Hücker schuldich, zum halben Theile vorbehalten.
 
Diß obgemelte Gelt ist alles betzalt.
 
156
 
Berent zu Vorenholte ist 1 Fuder Sandes aus der grossen Sike erleubt
 
Anno 1611 den 20 April. hatt der Wolledler und Ernvester, Wilhelm Ledebaur zur Mullenburch, Berendten zu Vornholte uff fleissigen Pittent, 1 Fuder Sandes, aus des grossen Sike, behueff eines Heerdes zu meuern, erleubt. Darjegen hatt sich Berent Vorenholt verpflichtet, da in kunfftich wollgemelter Wilhelm Ledebaur, von ihme etwas wieder begehren wurde, soll seiner willendl. nach Muglicheit nit verweigert werden.

Aktuelle Version vom 16. März 2014, 17:48 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)

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155

Seligen Jobst Ripen zu Hucker Erbfall belangt

Anno 1611 den 13 Aprilis, hatt die Ripesche zu Huücker und ihr Sohne Johan, ihres seligen Mans und Vatters Erbfall und Nachlaß, in Beiwesende Meister Micheln Schleiffs, und Otten Oldemeyers zu Hucker gedingt, uff 70 Reichsthaler und der Frouwen 5 Thaler. Der Frouwen sollen diese funff Thaler uff kunfftigen Sontagen Jubilate erlecht, und die 70 Reichsthaler, dem Junckhern uff erstkunfftigen Michaelis auch in einer Summen gewißlich, betzalt werden, hirfur ist vorgedachter Otto Oldemeyer zu Hucker Burge.

Eß hatt sich aber, der Junckher Wilhelm Ledebaur, über diß, was der Meyer zu Dreyen, an Gelde und Korn, bei des Ripen Erbe zu Hücker schuldich, zum halben Theile vorbehalten.

Diß obgemelte Gelt ist alles betzalt.

156

Berent zu Vorenholte ist 1 Fuder Sandes aus der grossen Sike erleubt

Anno 1611 den 20 April. hatt der Wolledler und Ernvester, Wilhelm Ledebaur zur Mullenburch, Berendten zu Vornholte uff fleissigen Pittent, 1 Fuder Sandes, aus des grossen Sike, behueff eines Heerdes zu meuern, erleubt. Darjegen hatt sich Berent Vorenholt verpflichtet, da in kunfftich wollgemelter Wilhelm Ledebaur, von ihme etwas wieder begehren wurde, soll seiner willendl. nach Muglicheit nit verweigert werden.